Rap-MogulTeilerfolg für Diddy: Richter weist Klagen zurück
Einen Teil der Vorwürfe, die Diddys Ex-Produzent gegen ihn geäussert hat, wurden vom Richter abgewiesen. Der Prozess wird aber unverändert stattfinden.
Darum gehts
Rapper Diddy hat einen Teilerfolg in seinem Rechtsstreit erzielt.
Fünf von neun Anschuldigungen des Klägers Rodney Jones, darunter Korruption und Menschenhandel, werden nicht Teil des Prozesses sein.
Die schwerwiegenden Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs bleiben jedoch bestehen.
Diddy plädiert in allen Anklagepunkten auf nicht schuldig.
Rapper Diddy (55) hat am Dienstag einen kleinen Triumph in seinem Rechtsstreit erreicht. Das Gericht hat einen Grossteil der Vorwürfe, die Musikproduzent Rodney Jones erhoben hat, abgewiesen.
Gerichtsdokumente, die TMZ und «People» vorliegen, zeigen, dass fünf der neun Anschuldigungen von Jones nicht Teil des Prozesses gegen Diddy sein werden. In den abgewiesenen Klagen geht es um Korruptionsvorwürfe, emotionale Unterdrückung und Vertragsbrüche. Unter anderem warf Jones Diddy vor, er wurde für seine Arbeit am «Love»-Album nicht bezahlt. Zudem wurde eine Menschenhandelsklage gegen Diddys Firma Combs Global zurückgewiesen.
Prozess gegen Diddy findet unverändert statt
Der Anwalt von Rodney Jones wurde gar vom Richter ermahnt. Seine eingereichten Klagen wiesen Qualitätsmängel auf. Der Prozess wird dennoch unverändert stattfinden. Die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Missbrauchs bleiben bestehen.
Rodney Jones war einer der ersten Personen, die Diddy letztes Jahr anklagten. In seiner 105-seitigen Klage wirft er dem selbsternannten «Bad Boy for Life» den Handel und Konsum von Ecstasy, Kokain und Ketamin, Waffenhandel und das Fordern minderjährigen Prostituierten vor.
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Diddy sitzt weiterhin in Untersuchungshaft
Unterdessen werden dem 55-Jährigen von über 120 Personen sexueller Missbrauch, Gewalt und/oder die Verabreichung von Drogen vorgeworfen. Gemäss dem US-Magazin «Vulture» werden insgesamt 62 Klagen Teil der Verhandlungen vor dem Zivilgericht sein.
Die Vorfälle sollen sich über Jahre erstreckt haben. So sollen die Misshandlungen in den 90ern gestartet haben, der jüngste Vorfall soll 2022 stattgefunden haben. Das jüngste Opfer soll zur Zeit des Übergriffs zehn Jahre alt gewesen sein. Zusätzlich zu den 62 Zivilklagen muss sich der Rap-Mogul in vier Fällen vor dem Bundesgericht verantworten. Diddy plädiert in allen Punkten auf nicht schuldig. Er sitzt bis zum Prozessstart am 5. Mai in Brooklyn in Untersuchungshaft.
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Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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