RegierungsratLuzern entschuldigt sich bei Opfern behördlicher Zwangsmassnahmen
In Luzern litten einige Personen lange unter behördlich angeordneten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Der Regierungsrat bittet nun die Opfer um Entschuldigung.
Darum gehts
Der Luzerner Regierungsrat bittet Opfer von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen um Entschuldigung.
Regierungsrätin Michaela Tschuor spricht im Namen der Regierung und betont die Wichtigkeit der Aufarbeitung.
Über 800 Betroffene haben die Opferberatungsstelle im Kanton Luzern in Anspruch genommen.
Eine gesetzliche Grundlage für Solidaritätsbeiträge wird geprüft, jedoch von der GASK mehrheitlich abgelehnt.
«Für das Leid, das den Betroffenen angetan wurde, bitte ich die Opfer im Namen der Luzerner Regierung aufrichtig und umfassend um Entschuldigung», sagt Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. Was bis zur Revision des Vormundschaftsrecht 1981 geschah, dürfe sich nicht wiederholen.
Somit reagiert der Luzerner Regierungsrat auf mehrere Petitionen, welche Betroffene zwischen November 2024 und Januar 2025 an den Kantons- sowie Regierungsrat richteten. Opfer von behördlich angeordneten Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen erlebten dabei physische und psychische Gewalt, Demütigung und Missbrauch.
800 Personen nutzten Opferberatungsstelle
Im Kanton Luzern wurde die Vergangenheit mit verschiedenen Massnahmen aufgearbeitet. Seit mehr als zehn Jahren können sich die Betroffene an die Opferberatungsstelle wenden. Dieses Angebot nutzten bis jetzt über 800 Personen. Zusätzlich unterstützt das Staatsarchiv Luzern die Opfer bei der Suche nach Akten, was bislang über 900 Betroffene gemacht haben.
Gesetzesrevision 1981
2012 entschuldigte sich der Regierungsrat nur bei den betroffenen Heimkindern öffentlich. Dies fand im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung der Geschichte statt.
Öffentliche Entschuldigung
Eine umfassende Entschuldigung an alle Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen im Kanton Luzern ist jedoch noch nicht erfolgt. Dies möchte der Regierungsrat in Abstimmung mit der kantonsrätlichen Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) nachholen.
Opfer von Zwangsmassnahmen
Bis 1981 waren Hunderttausende Kinder und Erwachsene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen. In vielen Fällen haben sie darunter schwer gelitten, und ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität oder geistige Entwicklung wurde unmittelbar und schwerer Weise beeinträchtigt, schreibt das Bundesamt für Justiz auf ihrer Website.
Verdingkinder wurden auf Bauernhöfen als billige Arbeitskräfte ausgebeutet, haben massive körperliche und/oder psychische Gewalt erlebt und wurden oft auch sexuell missbraucht.
Kinder und Jugendliche wurden in streng geführten stationären Einrichtungen (Heimen) platziert und dort misshandelt.
Personen, deren Lebenswandel nicht der gesellschaftlich akzeptierten Norm entsprach, wurden von den Vormundschaftsbehörden in Arbeits- oder sogar Strafanstalten «administrativ versorgt».
Junge Frauen wurden unter grossen psychischen Druck gesetzt und gezwungen, einer Abtreibung, einer Sterilisation oder einer Adoption eines oder mehrerer ihrer Kinder zuzustimmen.
Die Petitionen der Betroffenen forderten zusätzlich, dass der Kanton Luzern eine gesetzliche Grundlage für einen Solidaritätsbeitrag an die Opfer prüfen soll. Die Grundlage eines solchen Solidaritätsbeitrags wurde im Kanton Schaffhausen und in der Stadt Zürich bereits geschaffen oder umgesetzt. Die Mehrheit der GASK lehnt dies aber ab, um einen kantonalen Alleingang bei der Zahlung von Entschädigungen zu verhindern.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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