RückzieherWegen Boykott-Aufruf gegen Israelis: Kein Preis für Leila Moon
Der Entscheid ist gefallen: Der Kulturförderpreis 2024 wird doch nicht an Leila Moon vergeben. Ihre Boykott-Aussagen bezüglich Israel stehen im Widerspruch zum Preiszweck, heisst es.
Darum gehts
Die Entscheidung ist gefallen: Der Basler Kulturförderpreis 2024 wird nicht vergeben.
Nachdem Musikerin und DJane Leila Moon von einer unabhängigen Jury für die Preisvergabe auserwählt wurde, reichte die SVP Mitte November eine Interpellation ein.
Der Widerspruch zwischen den Aussagen der Künstlerin und dem gesetzlichen Zweck der Preisvergabe konnte im Rahmen der Überprüfung nicht ausgeräumt werden.
Eigentlich hätte der diesjährige Kulturförderpreis an die Basler DJane Leila Moon gehen sollen. Dies entschied eine unabhängige Jury. Doch bereits einen Tag nach der Bekanntgabe teilte der Kanton mit, dass er nochmals über die Preisvergabe beraten müsse. Grund dafür seien Aufrufe der Künstlerin zum Boykott von Institutionen und Kulturveranstaltenden, die mit israelischen Kunstschaffenden zusammenarbeiten. Nach weiteren Abklärungen herrscht nun Gewissheit: Der Kulturförderpreis 2024 wird nicht vergeben.
Boykott-Aufrufe entscheidend
Ausschlaggebend für diese Entscheidung seien laut Präsidialdepartment Aussagen der Künstlerin auf Instagram, wonach man Aufrufen zum Boykott von Institutionen und Kulturveranstaltenden Folge zu leisten hat, die mit israelischen Kunstschaffenden zusammenarbeiten, welche sich nicht in einer bestimmten Weise zum Nahostkonflikt äussern.
Noch Mitte November hat die SVP Mitte eine Interpellation gegen den Entscheid eingereicht. Worauf auch Oliver Bolliger vom Grün-Alternativen Bündnis eine Interpellation betreffend der Absage der Preisverleihung aufgrund politischen Drucks einreichte. Beide Interpellationen werden Mitte Dezember beantwortet.
Widerspruch zwischen Aussagen und Preiszweck
Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts kam die Abteilung Kultur zum Schluss, die Vergabe des Kulturförderpreises an die Musikerin und DJane Leila Moon abzusagen, wie das Basler Präsidialdepartment am Mittwoch mitteilt.
Mit der Jury wurde das Gespräch gesucht, und die Künstlerin erhielt im Zuge der vertieften Abklärungen die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äussern, heisst es in der Mitteilung.
Mit der Preisvergabe sollen Personen ausgezeichnet werden, die sich um die Kultur besonders verdient gemacht haben und in Bezug auf das kulturelle Schaffen, die Vermittlung von Kultur und die Förderung des kulturellen Austauschs besonders viel Anerkennung verdienen. Leila Moon sollte gemäss der Begründung der Jury gerade für ihre vernetzende Arbeit in der Basler Musik- und Clubszene gewürdigt werden.
Die nach ihrer Nomination publizierten Ausschluss- und Boykottaussagen, die einerseits unter die Meinungsäusserungsfreiheit fallen, aber eben auch Öffentlichkeitscharakter haben und sich auf das kulturelle Engagement in einer Gemeinschaft beziehen, würden diesem Zweck und damit auch den Voraussetzungen für eine Preisvergabe widersprechen.
Kulturförderung kann Jury überstimmen
Gesetzlich kann es sich die kantonale Kulturförderung vorbehalten, vom Vorschlag der Jury abzuweichen, sofern die Kriterien für die Vergabe gemäss kantonalem Kulturfördergesetz nicht erfüllt sind.
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