Sargans SGZwei Bombendrohungen per Telefon kommen Mann teuer zu stehen
Ein 50-jähriger Italiener drohte einem Laden beim Bahnhof Sargans am Telefon mit einer Bombe. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt und muss eine Busse bezahlen.
Darum gehts
Ein 50-Jähriger drohte Ende November eine Bombe in einem Shop in Sargans SG zu platzieren.
Die Polizei rückte aus, fand jedoch keinen Sprengsatz.
Von der St. Galler Staatsanwaltschaft wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Ende November, gegen halb neun Uhr morgens, erhielt ein Laden beim Bahnhof in Sargans SG einen Anruf einer unterdrückten Rufnummer. Am Apparat war ein 50-jähriger Italiener, der angab, dass er im Shop eine Bombe platziert habe und dass alle sterben würden.
Die Kantonspolizei St. Gallen bestätigt auf Anfrage von 20 Minuten, dass es an diesem Tag wegen einer Bombendrohung zu einem Einsatz bei einem Geschäft beim Bahnhof Sargans kam. «Rund um das Geschäft wurden entsprechende Massnahmen getroffen. Vor Ort konnte jedoch nichts gefunden werden», sagt Polizeisprecher Hanspeter Krüsi.

Am Telefon drohte ein 50-Jähriger einem Laden in Sargans mit einer Bombe. (Symbolbild)
20min/Celia NoglerBevölkerung in Angst und Schrecken versetzt
Am selben Tag, allerdings am Abend, rief der 50-Jährige ebenfalls noch bei einem Einkaufszentrum in Lugano Süd an und gab an, dass er mit dem Shop in Sargans Probleme habe. Weiter habe er auch ihnen gesagt, dass er in Sargans eine Bombe legen werde.
Diese beiden Anrufe werden jetzt teuer für den Mann und ihm flatterte deshalb ein Strafbefehl aus der Schweiz ins Haus. «Durch die Bombendrohung hat der Beschuldigte die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.
1350 Franken Strafe
Mitte März wurde der Italiener der Schreckung der Bevölkerung schuldig gesprochen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 118 Tagessätzen à je 30 Franken (total 3450 Franken).
Nach seiner Drohung sass der 50-Jährige für zwei Tage in Untersuchungshaft, was von der Geldstrafe abgezogen wurde. Die 3450 Franken muss der Mann nur bezahlen, falls er innert drei Jahren erneut straffällig würde.

Der Mann sass nach der Drohung für zwei Tage in Untersuchungshaft.
20min/Shannon ZanggerEine Busse von 700 Franken sowie die Verfahrenskosten von weiteren 650 Franken muss der Mann aber fix bezahlen. Die Zivilforderung der Betreiberin des Ladens wird auf den Zivilweg verwiesen.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Trauma erlitten?
Hier findest du Hilfe:
Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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