Bern«Schatzeli!» – Fake-Ukrainerin knöpft 90-Jährigem Riesensumme ab
Eine Frau gab sich einem fast 90-Jährigen gegenüber als Geflüchtete aus und betrog ihn um viel Geld. Dafür wurde sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Darum gehts
Eine Rumänin täuschte gegenüber einem betagten Mann vor, geflüchtet zu sein und Geld für eine Operation zu benötigen.
Bei mehreren Treffen gaunerte sie dem Senior 19’000 Franken ab.
Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat eine rumänische Staatsbürgerin des mehrfachen Betrugs sowie des versuchten Betrugs schuldig gesprochen. Gemäss Strafbefehl gaukelte sie einem 90-jährigen Mann vor, aus der Ukraine geflüchtet zu sein. Sie erzählte ihm, dass sie dringend auf eine Nierenoperation angewiesen sei und starke Schmerzen habe. Weiter gab sie vor, Geld für eine Wohnung und die Wohnungseinrichtung zu benötigen.
Das Geld, versicherte die 42-Jährige gegenüber dem Betagten, werde er selbstverständlich zurückerhalten. Gelegentliche Sympathiebekundungen wie «Schatzeli» und «Ich liebe dich» taten ihr Übriges, damit der alte Mann auf die Betrugsmasche hereinfiel. Bei den insgesamt vier Treffen im Oktober 2022 knöpfte sie ihm ganze 19’000 Franken ab. Bei einem weiteren Treffen in der Wohnung des Geschädigten blieb es beim Betrugsversuch.
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Freiheitsstrafe als Warnsignal
Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Rumänin zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen. Der Vollzug der Haftstrafe wird unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die 47 Tage, welche die Beschuldigte in Polizei- und Untersuchungshaft verbrachte, werden ihr angerechnet. Die Freiheitsstrafe begründet die Staatsanwaltschaft zum einen mit der finanziellen Situation der Frau; es sei «keinesfalls damit zu rechnen, dass eine Geldstrafe vollstreckt werden könnte».
Zum anderen habe der Entscheid «spezialpräventive Gründe»: Mit Blick auf das «bereits gesteigerte Verschulden» – die Beschuldigte wählte sich einen alten und schwachen Mann zum Opfer aus und ging äusserst hartnäckig vor – sei hier ein «klares Warnsignal zu setzen». Dies sei nur mit einer Freiheitsstrafe möglich – «zumal die Beschuldigte genau weiss, dass eine Geldstrafe niemals vollstreckt werden könnte». Ein kleinerer Betrag wird ihr dennoch in Rechnung gestellt: Die Verfahrensgebühren in Höhe von 2800 Franken muss sie selbst bezahlen.
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