Warnung an Schweizer vor Waffentransport durch Deutschland

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Neue RechtslagePolizei warnt Schweizer vor Waffentransport durch Deutschland

Ordonnanzwaffen dürfen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet transportiert werden. Grund ist die Rechtslage in Deutschland.

Schweizer Schützen dürfen ihre Ordonnanzwaffen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet transportieren.
Grund dafür ist die Verweigerung der sogenannten Jahresdurchgangsscheine durch Deutschland, die in der Vergangenheit den Transport über festgelegte Durchgangsstrecken ermöglichten.
Die deutsche Rechtslage erlaubt es auch nicht, diese Waffen mithilfe eines europäischen Feuerwaffenpasses über das Staatsgebiet zu befördern.
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Schweizer Schützen dürfen ihre Ordonnanzwaffen nicht mehr über deutsches Staatsgebiet transportieren.

Schaffhauser Polizei

Darum gehts

  • Die Schaffhauser Polizei warnt vor dem Transport von Ordonnanzwaffen über deutsches Staatsgebiet.

  • Deutschland verweigert den sogenannten Jahresdurchgangsschein, der zuvor den Transport von Waffen auf festgelegten Strecken erlaubte.

  • Auch mit einem europäischen Feuerwaffenpass dürfen diese Waffen nicht durch Deutschland transportiert werden.

Schweizer Schützinnen und Schützen aufgepasst: Die Schaffhauser Polizei weist am Dienstag darauf hin, dass Ordonnanzwaffen wie das Sturmgewehr 90 und 57 nicht mehr über deutsches Staatsgebiet transportiert werden dürfen.

Grund dafür ist die Verweigerung der sogenannten Jahresdurchgangsscheine durch Deutschland, die in der Vergangenheit den Transport über festgelegte Durchgangsstrecken ermöglichten. Die Rechtslage bei unseren nördlichen Nachbarn lässt einen Waffentransport jedoch nicht mehr zu.

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Vorsicht an nicht besetzten Grenzübergängen

Die deutsche Rechtslage erlaubt es auch nicht, diese Waffen mithilfe eines europäischen Feuerwaffenpasses über das Staatsgebiet zu befördern.

Schützinnen und Schützen sollten also unbedingt darauf verzichten, mit solchen Waffen durch nicht besetzte Zollstellen zu fahren. Auch das Passieren geöffneter Zollstellen ist ohne eine vorherige Einzelfallgenehmigung nicht erlaubt.

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