Urteil in ÖsterreichSchweizer Freiheitstrychler verging sich an Kindern
Ein Mann, der die Freiheitstrychler-Bewegung in Österreich aufbauen wollte, wurde vergangene Woche wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt. Ins Gefängnis muss er nicht.

«Nach dem Trychle lockte er Buben ins Hotelzimmer» lautet der Titel einer Recherche des «Tages-Anzeigers» zu einem Mann, der in Österreich Straftaten beging. (Symbolbild)
imago images/GeisserDarum gehts
Heimliche Videoaufnahmen im Schüler-WC, sexueller Missbrauch im Hotelzimmer und Hunderte pornografische Inhalte auf Handy und Laptop.
Ein Schweizer Anfang 20 verging sich in Österreich an mehreren Buben.
Ihm wurde eine paranoide Schizophrenie mit ausgeprägter Wahnbildung attestiert.
Er wurde nun verurteilt.
Die Vorwürfe der Anklage gegen einen sich in Österreich aufhaltenden Schweizer sind happig: Der Beschuldigte soll einen Zwölfjährigen mindestens dreimal in einem Hotelzimmer schwer sexuell missbraucht haben. Der Junge soll «in besonderer Weise erniedrigt» worden sein, indem der Mann ihm gedroht habe, Videos und Fotos zu veröffentlichen, sollte er den Handlungen nicht zustimmen. Dies berichtet der «Tages-Anzeiger» in seiner Recherche zu einem pädophilen Mann Anfang 20, der in der Schweiz als Freiheitstrychler im Frühling 2021 in Erscheinung trat.
Bei diesem Fall blieb es laut Anklageschrift nicht: Der Mann hat drei weitere Buben sexuell missbraucht – der jüngste: knapp zehn Jahre alt –, mit anderen stand er in Kontakt. Seine späteren Opfer soll er vor einer Schule kennengelernt haben, indem er behauptete, selbst einen achtjährigen Sohn zu haben, für den er Freunde finden wolle, heisst es in dem Bericht des «Tages-Anzeigers» weiter. Auf dem Laptop des Schweizers habe man Hunderte pornografische Inhalte sicherstellen können. Auch Videos, die belegten, dass der Mann heimlich auf Schultoiletten Buben beim Pinkeln gefilmt habe.
Trychler akzeptiert Urteil
Das alles soll sich Ende 2021 abgespielt haben, wenige Wochen später wurde der Schweizer festgenommen, diesen Januar folgte das Urteil: Wegen einer paranoiden Schizophrenie mit ausgeprägter Wahnbildung müsse er nicht ins Gefängnis, stattdessen sei er zu einer bedingten Einweisung in Sonderanstalten des Massnahmenvollzugs verurteilt worden – in Behandlung habe sich der Mann bereits seit seiner Verhaftung befunden. Vor seiner Zeit bei den Freiheitstrychlern sei er wegen seiner Schizophrenie behandelt worden. Da die Strafe bedingt sei, könne der Täter seine Therapie auch in der Schweiz machen. Zudem gebe es weitere Auflagen mit zehnjähriger Probezeit: Nachweis einer regelmässigen Depotmedikation und Psychotherapie, keine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich und die Vermeidung des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen.
Das Urteil ist gemäss dem Bericht noch nicht rechtskräftig, doch der Verurteilte verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert damit das Urteil. Der Mitbegründer der Freiheitstrychler, Andy Benz, betont, dass dies eine privat begangene Tat sei und «mit den Freiheitstrychlern nicht zu tun» habe.
Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.