Kanton FreiburgPost-Angestellter klaut schamlos Päckli
Ein Mitarbeiter der Schweizerischen Post wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er beim Dienst Pakete hatte mitgehen lassen. Ein Ausnahmefall, sagt die Post.
Darum gehts
Ein Paketlieferant der Schweizerischen Post klaute mehrere Pakete im Gesamtwert von über 800 Franken.
Hierfür ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Stehlende Mitarbeitende seien bei der Post Ausnahmefälle, sagt eine Mediensprecherin.
Ein 23-jähriger Paketlieferant der Schweizerischen Post wurde gemäss einem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angestellte aus dem Saanebezirk stellte zwischen dem 25. und 27. April 2023 mehrere Pakete nicht zu. Stattdessen öffnete er sie und entwendete die Inhalte. Konkret handelte es sich um zwei Computerdisplays im Wert von 158 und 166 Franken sowie ein elektronisches Schachspiel im Wert von 506 Franken.
Die Post bekam Wind von den Vergehen und erstattete Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft verhängte gegen den jungen Lieferanten nun eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken (total 3000 Franken), zur Bewährung ausgesetzt auf zwei Jahre. Zusätzlich muss er eine Geldbusse von 600 Franken bezahlen.
Wurde dir schon einmal ein Päckli geklaut?
Stehlende Mitarbeitende sind Ausnahmefälle
«In Bezug auf Diebstähle pflegen wir eine Nulltoleranz», schreibt Kristina Ruff, Mediensprecherin der Schweizerischen Post, auf Anfrage von 20 Minuten. Mitarbeitende, die stehlen, seien absolute Ausnahmefälle. Die Post beschäftigt rund 46‘000 Mitarbeitende, «daher ist es auch bei der Post leider möglich, dass sich einzelne Mitarbeitende nicht korrekt verhalten».
Ruff weiter: «Stellen wir fest, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einen Diebstahl begeht und wir die Person überführen konnten, lösen wir das Arbeitsverhältnis auf.» Die Kündigung erfolge in solchen Fällen grundsätzlich fristlos, im besagten Fall sei das Arbeitsverhältnis ohnehin zeitnah ausgelaufen.
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