Brutales VideoJetzt jagen Social-Media-User den Büsiquäler
Nachdem ein Video, in dem junge Männer eine Katze quälen, verbreitet wurde, wird nun auf Social Media zu Gewalt aufgerufen und persönliche Angaben der mutmasslichen Täter bekanntgegeben.
Darum gehts
Auf Social Media werden derzeit persönliche Angaben eines jungen Manns verbreitet, der mutmasslich an der Quälerei einer Katze beteiligt gewesen sein soll.
In mehreren Kommentaren wird ihm Gewalt angedroht.
Gemäss Rechtsanwalt Thomas Merz ist das nicht nur gefährlich, sondern kann sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Auch die Täter müssen mit harten Strafen rechnen. Wie diese aussehen, ist laut Rechtsanwalt Christian Lenz jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig.
Ein Video von Schweizerdeutsch sprechenden jungen Männern, die eine Katze quälen, wird derzeit auf Social Media verbreitet. Wann und wo das Video aufgenommen wurde, ist derzeit unklar. Unter den Beiträgen rufen etliche Personen dazu auf, die Verantwortlichen zu finden und selber zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei wird in einigen Kommentaren mit Gewalt gedroht. Daneben werden seit Samstag auch Namen, Social-Media-Profile, Adressen und Telefonnummern eines mutmasslichen Täters und seiner Angehörigen veröffentlicht.
Laut Rechtsanwalt Thomas Merz ist das nicht nur gefährlich, sondern auch rechtswidrig. «Das Gewaltmonopol obliegt in der Schweiz dem Staat. Selbstjustiz ist strafbar.» Je nach Formulierung und wo sie publiziert wird, könnten sich die Social-Media-Nutzenden der Drohung oder der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit schuldig machen, so Merz. «Beide Tatbestände können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.»
Das könnte den jungen Tätern drohen
Klar ist: Auch für die jungen Täter hat ihr Handeln Konsequenzen. Wie diese aussehen, ist jedoch laut Rechtsanwalt Christian Lenz von Lenz & Caduff Rechtsanwälte von verschiedenen Faktoren abhängig. Grundsätzlich könnten sie sich der Tierquälerei strafbar gemacht haben. Diese wird in der Schweiz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Da die Tat auch noch gefilmt und auf Social Media publiziert wurde, könnte zusätzlich der Tatbestand der «Gewaltdarstellung» greifen, so Lenz. «Auch dieser wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.»
Entscheidend sei jedoch das Alter der Verantwortlichen. Sollte es sich um minderjährige Täter handeln, findet das Jugendstrafrecht Anwendung. «Dieses hat den Schutz und die Erziehung der Jugendlichen zum Ziel, weshalb grundsätzlich andere Sanktionen als im Erwachsenenstrafrecht greifen.» Mögliche Strafen seien: Verweis (mildeste Strafe), persönliche Leistung, Busse oder Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren. «Darüber hinaus können auch noch sogenannte Schutzmassnahmen wie Aufsicht, persönliche Betreuung, ambulante Behandlung oder Unterbringung angeordnet werden.»
Zudem sei das, was den jungen Männern droht, stark davon abhängig, ob sie bereits in der Vergangenheit straffällig wurden. «Da es sich im vorliegenden Fall jedoch gemäss meiner Einschätzung nicht mehr um eine ‹Bagatelle› handelt, wird es bei einer allfälligen Verurteilung wohl nicht bei einem Verweis bleiben.»
Was wenn sich die Tat im Ausland ereignete?
Zuletzt ist noch entscheidend, wo sich den Vorfall ereignete. «Sollte die Tat im Ausland begangen worden sein, ist die Strafverfolgung grundsätzlich Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden im Ausland», so Lenz. Da das Video auch in der Schweiz verbreitet wurde, könne sich Lenz aber vorstellen, dass sich diesbezüglich die Schweizer Behörden als zuständig erachten würden. «Auch hierfür könnte der jugendliche Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.»
Die Stadtpolizei Zürich hat Kenntnis vom Vorfall und hat die Ermittlungen aufgenommen.
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.