Kesb verordnet zwei Buben in Sissach BL Zwangsimpfung

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Sissach BLLäuft Kesb-Frist ab, werden zwei Buben mit Polizeieinsatz geimpft

Zwei Buben eines getrennten Paares sollen auf Wunsch des Vaters die Masernimpfung erhalten, gegen den Widerstand der Mutter. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Kinder geimpft werden. Gegner protestieren mit einer Mahnwache gegen das Urteil.

Am Freitag sollen in Sissach BL zwei Jungen per Bundesgerichtsentschluss gegen Masern geimpft werden. Auf Telegram wird zu einer Mahnwache unter dem Titel «Wo sind die Kinderrechte?» aufgerufen.
Impfgegner und -gegnerinnen wollen mit dem Protest ein Zeichen setzen. (Symbolbild)
Vor dem Büro der zuständigen Kesb soll am Donnerstag eine Mahnwache stattfinden.
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Am Freitag sollen in Sissach BL zwei Jungen per Bundesgerichtsentschluss gegen Masern geimpft werden. Auf Telegram wird zu einer Mahnwache unter dem Titel «Wo sind die Kinderrechte?» aufgerufen.

BaZ/ Nicole Pont

Darum gehts

  • In Sissach BL sollen zwei Jungen per Bundesgerichtsentschluss gegen Masern geimpft werden.

  • Die getrennten Eltern konnten sich in der Sache nicht einig werden. Die Mutter der Kinder ist gegen die Impfung, der Vater jedoch dafür. 

  • Impfgegner und -gegnerinnen veranstalten nun eine Mahnwache, um gegen den Entscheid zu protestieren.

Das oberste Schweizer Gericht hat darüber entschieden, ob zwei Buben aus Sissach BL die Masernimpfung erhalten sollen. Während des Scheidungsverfahrens des Elternpaares 2019 soll der Vater beantragt haben, dass das Gericht über die Streitfrage entscheiden soll, so die «Basler Zeitung» (Bezahlartikel). Das Gericht lehnte sein Anliegen, dass die Kinder geimpft werden sollen, jedoch mehrfach ab. Das Jahr darauf musste sich das Bundesgericht der Frage annehmen.

Der Entscheid des Bundesgerichts sei ein Paradigmenwechsel. Bisher galt in der Schweiz: Wenn nicht beide Elternteile mit einer Impfung einverstanden sind, dann werden die Kinder nicht geimpft. Das Gericht argumentiert in seinem Urteil, dass es in der Nichtimpfung eine Kindeswohlgefährdung erkennt. Eine behördliche Anordnung der Masernimpfung, gemäss Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG), sei für die heute Acht- und Zehnjährigen «grundsätzlich angezeigt», urteilte das Lausanner Gericht, so die BaZ.

«Verantwortung nicht auf Kinder delegieren»

Die Mutter weigerte sich aber vehement. Ihr Argument: Die Kinder seien urteilsfähig und lehnten die Masernimpfung ab. Die zuständige Kesb Gelterkinden-Sissach setzte der Erziehungsberechtigten bereits mehrere Fristen, die die Frau aber beflissentlich verstreichen liess. «Es geht nicht an, die elterliche Verantwortung auf die Kinder zu delegieren und dadurch sowohl deren Loyalitätskonflikt zu verstärken als auch rechtlich verbindliche Anordnungen zu umgehen», schreibt die Kesb im Entscheid.

Nun griff die Kesb durch und setzte der Mutter ein Ultimatum. Spätestens am Freitag, 15. September, muss die Impfung nachgewiesen werden. Wenn nötig, sei die Impfung zwangsweise «mittels polizeilicher Vollstreckung durch die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft» durchzuführen, so die Kesb.

Impfung mit Polizeieinsatz – ein Novum

Eine Zwangsimpfung mit Polizeieinsatz: In der Schweiz ist es wohl noch nie dazu gekommen. Dem BAG sind keine vergleichbaren Fälle bekannt, wie die BaZ schreibt.

Impfgegnerinnen und -gegner rufen nun zum Protest gegen diesen Entscheid auf. In einschlägigen Telegram-Gruppen wird zur Mahnwache am Donnerstag in Sissach geladen. Teilnehmende sollten den Boden vor der Kesb mit Sprüchen versehen, heisst es im Aufruf. Der Polizei Basel-Landschaft sei die Sache bekannt, wie sie auf Anfrage sagt.

Auch das Rechercheportal «Farb und Beton» äussert sich zu der Situation auf X, ehemals Twitter. «Ein tragisches Beispiel, wie Kinder instrumentalisiert werden für die eigene Agenda. Nebenher sind Masern hochansteckend, sprich auch eine Gefahr für das unmittelbare Umfeld der Kinder, da die beiden noch schulpflichtig sind», schreibt das Rechercheportal in einem Post. 

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