SchweizSoll sich an Kameradin sexuell vergriffen haben – Aufgebotsstopp für Soldat erlassen
Nach dem Vorwurf eines Sexualdelikts in den Truppen der Schweizer Armee darf ein Soldat (26) vorübergehend keine WK mehr absolvieren. Die Ermittlungen der Militärjustiz laufen.
Darum gehts
Nach einem Kompanieabend soll ein 26-jähriger Armeeangehöriger eine sexuelle Handlung an einer Kameradin vorgenommen haben.
Laut der Armee wird er bis zu einem richterlichen Urteil nicht mehr aufgeboten.
Caroline Weibel, Sprecherin von «Frauen im Tarnanzug», findet einen dauerhaften Ausschluss des 26-Jährigen aus der Armee gerechtfertigt.
Ein Angehöriger der Stabskompanie vom Zürcher Inf-Bat 65 soll am Rande des diesjährigen WEF in Davos ein Sexualdelikt an einer Soldatin begangen haben. Die Ermittlungen dazu laufen, wie die «Weltwoche» schreibt. In der Zwischenzeit wurde für den Armeeangehörigen ein Aufgebotsstopp erlassen: «Das bedeutet, dass er bis zu einem richterlichen Urteil keine Wiederholungskurse (WK) absolvieren wird», sagt Armeesprecher Stefan Hofer gegenüber 20 Minuten.
Gemäss Hofer gilt es in der Armee, sexualisierter Gewalt sowie jeder anderen Form von Gewalt entgegenzuwirken: «Die Armeeführung toleriert keine Fälle von Diskriminierung, Sexismus, Belästigung oder andere Formen der Verletzung der menschlichen Würde und will, dass konsequent dagegen vorgegangen und nicht weggeschaut wird.»
Laut Militärjustiz-Sprecher Florian Menzi wäre ein Ausschluss des Soldaten aus der Armee möglich. Ob diese Massnahme zum Zug komme, entscheide im Falle eines Schuldspruchs das Gericht. Gemäss Menzi hat die Militärjustiz, über den langjährigen Durchschnitt betrachtet, jedes Jahr etwa vier bis sechs Fälle, bei denen Verdacht auf ein Delikt gegen die sexuelle Integrität besteht. Diese würden von harmloseren Fällen wie sexistischen Sprüchen bis hin zu schwerwiegenden Fällen wie Vergewaltigung reichen.
«Jetzt müssen die nötigen Massnahmen ergriffen werden»
«Was passiert ist, ist extrem schlimm. Jetzt müssen Konsequenzen gezogen und die nötigen Massnahmen ergriffen werden», sagt Caroline Weibel, Sprecherin von Frauen im TAZ (kurz für: Frauen im Tarnanzug). Für sie wäre ein Ausschluss des 26-Jährigen aus der Armee in diesem Fall gerechtfertigt. «Die Anzahl der Frauen in der Armee steigt jährlich an. Mir ist es recht, wenn Personen aus dem Verkehr gezogen werden, die nicht wissen, wie man mit dem anderen Geschlecht umgeht», so Weibel.
In der Armee höre man hin und wieder von sexuellen Übergriffen. Eine Häufung solcher Vorfälle stellt Weibel aber nicht fest. Laut Weibel können sich Soldatinnen und Soldaten, die Diskriminierung erleben, bei den Vorgesetzten, bei der Fachstelle Frauen in der Armee und Diversity (Fiad), der Armeeseelsorge und dem psychologisch-pädagogischen Dienst Hilfe holen.
Der Vorfall soll sich vom 15. auf den 16. Januar in der dritten Woche eines Wiederholungskurses nach dem Kompanieabend ereignet haben. Der mutmassliche Täter, ein 26-jähriger Schweizer mit albanischen Wurzeln, wurde von der Militärpolizei vorläufig festgenommen. Der Tatvorwurf lautet auf «Vornahme einer sexuellen Handlung». Derzeit befindet sich der 26-Jährige wieder auf freiem Fuss. Es wurde keine Untersuchungshaft angeordnet. Angaben, ob der Soldat in der Vergangenheit bereits aufgefallen sei, gibt die Militärjustiz aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht.
Befragung zu sexualisierter Gewalt
Wirst du oder wird jemand, den du kennst, sexuell belästigt?
Hier findest du Hilfe:
Belästigt.ch, Onlineberatung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Verzeichnis von Anlaufstellen
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
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