TeilzeitarbeitStaat entgeht viel Geld – Schweizer arbeiten nur noch 31 Stunden pro Woche
Neue Daten zeigen, dass Teilzeitarbeit vor allem bei Männern und Erwerbstätigen mit einem höheren Berufsabschluss immer beliebter wird. Das führt auch zu Problemen.
Darum gehts
Aktuell arbeiten Männer und Frauen in der Schweiz etwa 31 Stunden pro Woche, vor rund 30 Jahren waren es noch 42 Stunden.
Gut ausgebildete Erwerbstätige mit einem höheren Lohn arbeiten eher in einem kleinen Pensum.
Stefan Wolter, Professor für Bildungsökonomie an der Universität Bern, fordert eine Rückzahlungspflicht für Studienkosten.
In der Schweiz kommt es immer weniger vor, dass Frauen und Männer in einem Vollzeit-Pensum arbeiten: Die Zahl der in Teilzeit arbeitenden Frauen hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre stabilisiert oder ist zurückgegangen. Hingegen ist bei den Männern eine Zunahme zu erkennen.
Pro Jahr arbeitet eine erwerbstätige Person in der Schweiz 1495 Stunden, schreibt die «SonntagsZeitung». Heruntergerechnet auf die Wochenarbeitszeit sind das 31 Stunden – rund zehn Stunden weniger als noch 1990.
Fehlende Individualbesteuerung als Anreiz
Die zunehmende Beliebtheit der Teilzeitarbeit stellt die Arbeitswelt vor Herausforderungen. Unter anderem verstärkt sich dadurch der Fachkräftemangel und neben Steuergeldern wird dann auch Geld in der AHV fehlen. Hier ist man vor allem auf gutverdienende Personen angewiesen, doch genau diese reduzieren ihr Arbeitspensum. «Wer einen hohen Lohn hat, kann einfacher 60,70 oder 80 Prozent arbeiten», wird Stefan Wolter, Professor für Bildungsökonomie an der Universität Bern, in der «SonntagsZeitung» zitiert. «Insbesondere für Verheiratete besteht wegen der fehlenden Individualbesteuerung ein Anreiz, dass mindestens ein Ehepartner sehr wenig arbeitet.»
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Studienkosten sollen zurückgezahlt werden
Der Professor für Bildungsökonomie fordert daher eine Rückzahlungspflicht für Studienkosten. Er begründet dies damit, dass die Steuern von Berufstätigen mit einem Abschluss in der höheren Berufsbildung ihre Studienkosten nicht mehr abdecken, wenn sie in einem sehr kleinen Pensum angestellt sind. Die Rückzahlungspflicht soll gelten, sobald das Mehr an Steuern die von der Öffentlichkeit getragenen Studienkosten nicht mehr decken. Stefan Wolter hat berechnet, dass diese Regelung umgangen werden könnte, wenn jemand über das gesamte Erwerbsleben hinweg in einem 70-Prozent-Pensum arbeitet.
Wolter befürchtet, dass seine Idee vor allem auf der politisch linken Seite auf Widerstand stösst. «Einerseits wird immer beklagt, dass mehr Kinder von Akademikern ins Gymnasium gehen als jene aus Arbeiterkreisen. Doch wenn es darum geht, dass die top ausgebildeten Akademikerkinder dann etwas zur Allgemeinheit beisteuern sollten, nämlich in Form von Arbeit, dann ist dies auch wieder ungerecht», sagt Wolter.
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