Tödlicher Tauchunfall - Staatsanwaltschaft geht bei Tod von Taucherin von Missverständnis aus

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Tödlicher TauchunfallStaatsanwaltschaft geht bei Tod von Taucherin von Missverständnis aus

Eine 29-jährige Taucherin kam am Ostersonntag bei einem Tauchunfall in Diessenhofen ums Leben. Sie wurde von einem Kursschiff erfasst. Nun sind erste Ermittlungen abgeschlossen.

Mit einer grossangelegten Suchaktion wurde nach der zuerst vermissten Taucherin gesucht.

20min/News-Scout

Darum gehts

  • Ein Kursschiff erfasste im Rhein am 4. April eine Taucherin.

  • Die 29-jährige Frau erlitt tödliche Verletzungen.

  • Nun hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft erste Untersuchungen abgeschlossen.

  • Der Unfall dürfte aufgrund eines Missverständnisses passiert sein.

  • Gegen den Tauchveranstalter wurde eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau gibt erste Ergebnisse zu den Untersuchungen bezüglich des tödlichen Tauchunfalls vom Ostersonntag in Diessenhofen bekannt. Damals erfasste ein Kurschiff eine 29-jährige Taucherin. Diese erlitt dabei tödliche Verletzungen. Nun teilt die Staatsanwaltschaft mit: «Nach Durchführung diverser Beweiserhebungen durch die Kantonspolizei geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ein Missverständnis zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft zum tragischen Tauchunfall vom Ostersonntag führte.»

Im Rahmen der Strafuntersuchung sei zudem festgestellt worden, dass der Tauchveranstalter grundsätzlich über eine durch den Kanton Schaffhausen ausgestellte Rahmenbewilligung verfügte, um Tauchgänge im Rhein durchzuführen. Somit meint die Staatsanwaltschaft: « Zwischenzeitliche, medial geäusserte Vermutungen, wonach gar keine Bewilligung vorlag, sind demzufolge falsch.»

Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung

Nach heutigen Erkenntnissen der Thurgauer Staatsanwaltschaft erkundigte sich der Veranstalter des Tauchganges vom Ostersonntag im Vorfeld bei der Schifffahrtsgesellschaft URh nach dem geplanten Kursschiffverkehr. Aufgrund eines Missverständnisses im E-Mail-Verkehr zwischen dem Veranstalter und der Schifffahrtsgesellschaft ging der Veranstalter irrtümlich davon aus, am Ostersonntag verkehre im Zeitraum des Tauchgangs kein Kursschiff.

«Zudem platzierte der Veranstalter keine vorgeschriebene Taucherflagge an der Ein- und Ausstiegsstelle. Gestützt auf diese Erkenntnisse führt die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer des Veranstalters eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung», heisst es in der Mitteilung. Die Strafuntersuchung ist noch hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Es wird beabsichtigt, nach Abschluss der Strafuntersuchung beim Bezirksgericht Frauenfeld Anklage zu erheben.

Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?

Hier findest du Hilfe:

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Lifewith.ch, für betroffene Geschwister

Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen

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