Zürich-OerlikonStaatsanwaltschaft beantragt U-Haft für Kran-Kletterer
Dem Mann, der sich am Montagabend in Zürich-Oerlikon über zwölf Stunden auf einem Baukran verschanzt hatte, werden diverse Straftatbestände vorgeworfen. Nun beantragt die Staatsanwaltschaft U-Haft für den 34-Jährigen.
Hier bringen Einsatzkräfte den Kran-Kletterer in Sicherheit.
Video: 20min/Michelle IneichenDarum gehts
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat am Freitag Untersuchungshaft für den 34-jährigen Portugiesen beantragt, der vor wenigen Tagen in Zürich-Oerlikon auf einen Baukran gestiegen war. Wie die Medienstelle der Direktion der Justiz und des Innern bekanntgab, stehe der mutmassliche Täter im Verdacht, sich durch die Besteigung des Krans und sein Verhalten während der Besteigung der Straftatbestände der Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der qualifizierten Sachbeschädigung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und weiterer Delikte schuldig gemacht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
Der Mann hatte am Montagabend stundenlang auf einem Baukran ausgeharrt. Dabei entfachte er unter anderem ein Feuer und warf ein Werkzeug in Richtung der Höhenretter. Der Baustellenbetrieb wurde durch den Vorfall stark beeinträchtigt. Auch der Bahnhof Oerlikon musste teilgesperrt werden. Erst nach über zwölf Stunden konnte der Mann am Dienstagmittag überzeugt werden, sein Unterfangen aufzugeben.
Am Mittwoch festgenommen
Seit Mittwoch befand sich der im Kanton Zürich wohnhafte Portugiese nicht mehr in ärztlicher Obhut. «Er wurde kurz nach Mittag aus der medizinischen Obhut entlassen. Wir haben ihn festgenommen und werden ihn nun befragen», sagte Polizeisprecher Michael Walker auf Anfrage.
Ein Rechtsexperte hatte bereits am Mittwoch gegenüber 20 Minuten einen ersten Einblick gegeben, was dem Baukran-Kletterer rechtlich drohe. «Je nach ermittelter Gefahrenlage kommen diverse Straftatbestände in Betracht. Das Feuerlegen auf dem Baukran kann als Brandstiftung oder jedenfalls als qualifizierte Variante der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst gewürdigt werden, wenn Menschen durch den Brand in Gefahr gebracht werden», sagte Strafrechtsanwalt David Gibor.
Angesichts der Tatmehrheit könnte eine hohe Gefängnisstrafe resultieren
«Wenn der Mann tatsächlich mit einem gefährlichen Werkzeug in Richtung einer Gruppe von Personen geworfen hat, könnten dieser Wurf und die Verletzung einer dieser Personen als qualifizierte einfache Körperverletzung, als versuchte oder vollendete schwere Körperverletzung, als Gefährdung des Lebens oder sogar als versuchte vorsätzliche Tötung qualifiziert werden, wobei allein schon für die versuchte Tötung im Verurteilungsfall bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe drohten», sagte Gibor.
Dazu kämen bei dieser speziellen Fallkonstellation weitere Straftatbestände in Betracht wie die Störung des Eisenbahnverkehrs, die Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, sowie die qualifizierte Sachbeschädigung, welche ein Offizialdelikt darstellt und laut Gibor für sich allein schon eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Weiter könnten auch noch Tatbestände, wie das Verursachen eines Einsturzes eines Bauwerks und die Beschädigung von elektrischen Anlagen, erfüllt sein. Für jeden der vorgenannten Straftatbestände könnte eine Freiheitsstrafe verhängt werden und angesichts der Tatmehrheit daraus eine hohe Gefängnisstrafe resultieren.
«Bei einem solchen Fall wird in aller Regel geprüft, ob eine psychische Störung vorliegt. Falls eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit psychiatrisch diagnostiziert würde, könnte dies, je nach Grad der Verminderung der Schuldfähigkeit, dazu führen, dass der Mann nicht oder nur in geringem Masse bestraft wird», so der Strafverteidiger.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, eine psychische Erkrankung?
Hier findest du Hilfe:
Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858
Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen
Verein Postpartale Depression, Tel. 044 720 25 55
Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen
VASK, regionale Vereine für Angehörige
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143