Luzern: Vogelgrippe bei Möwe entdeckt, Kontrollgebiet eingerichtet

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Stadt LuzernMöwe positiv auf Vogelgrippe getestet – Kontrollzone um Strandbad

Eine Vogelwarte hat eine kranke Möwe in der Stadt Luzern positiv auf Vogelgrippe getestet. Der Kanton Luzern hat ein Kontrollgebiet angeordnet.

Eine Vogelwarte hat eine Möwe positiv auf die Vogelgrippe getestet.
Der Kanton Luzern hat ein Kontrollgebiet um den Fundort eingerichtet.
Der Veterinärdienst informierte die betroffenen Betriebe über die neuen Regelungen.
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Eine Vogelwarte hat eine Möwe positiv auf die Vogelgrippe getestet.

20min/Celia Noger

Darum gehts

  • Eine Privatperson hat eine kranke Möwe beim Strandbad Tribschen in einem schlechten Zustand entdeckt.

  • Der Kanton hat ein Kontrollgebiet im Umkreis von einem Kilometer vom Fundort angeordnet.

  • Der Veterinärdienst hat die betroffenen Betriebe informiert.

Nachdem sich die Vogelgrippe Fälle in der ersten Januarhälfte gehäuft haben, wurde nun eine Möwe, welche in der Stadt Luzern in einem schlechten Allgemeinzustand gefunden wurde, positiv auf die Vogelgrippe getestet.

«Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nur in Einzelfällen und nur bei sehr engem Kontakt mit stark erkranktem Geflügel auf den Menschen übertragbar», teilt Dr. Martin Brügger, Kantonstierarzt des Kantons Luzern, mit.

Regeln für das Kontrollgebiet

Um den Fundort der infizierten Möwe hat der Kanton Luzern ein Kontrollgebiet von einem Kilometer eingerichtet. Eine Privatperson hat die Möwe beim Strandbad Tribschen gefunden und zu einer Vogelwarte gebracht.

Die betroffenen Betriebe, die im Kontrollgebiet liegen, unterliegen strengen Regelungen.

  • Der Auslauf des Hausgeflügels wird auf den geschlossenen Aussenklimabereich beschränkt.

  • Sie stellen sicher, dass im Aussenbereich die Auslaufflächen und Wasserbecken des Hausgeflügels durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens vier Zentimetern gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.

  • Sie halten das Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.

  • Sie müssen die Vögel der Ordnung der Hühnervögel von den Vögeln der Ordnungen der Gänsevögel (Anseriformes) und Laufvögel (Struthioniformes) getrennt halten.

  • Die Anzahl der Personen mit Zutritt zur Geflügelhaltung ist auf das Notwendigste zu beschränken.

  • Es ist eine Hygieneschleuse einzurichten.

  • Die Tierhalterinnen sorgen dafür, dass die Tierhaltung ausschliesslich mit Kleidern und Schuhen betreten wird, die nur für die Arbeiten in der Tierhaltung verwendet und die regelmässig gewaschen beziehungsweise gereinigt werden, und alle Personen vor dem Betreten der Tierhaltung und nach Abschluss der Arbeiten die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

  • Es besteht in den betroffenen Betrieben eine Verbringungssperre.

Zusätzlich müssen Tiere bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt gemeldet werden, wenn sie ausgeprägte respiratorische Symptone aufweisen, die Legeleistung reduzieren, oder weniger trinken oder fressen.

Tierärzte melden dem Kanton

Die Tierärzte leiten diese Meldungen weiter an den kantonalen Veterinärdienst Luzern. «Die Lage wird laufend beurteilt und die Massnahmen würden, wenn notwendig und abhängig von allfälligen Befunden angepasst», schreibt Brügger.

Weiter besteht weiterhin das Obligatorium einer Registrierung von Geflügelhaltungen, auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. «Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden», teilt der Kantonstierarzt mit.

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