Das nervt euch im ÖV am meisten – und das sagt die SBB dazu

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StörfaktorenDas nervt euch im ÖV am meisten – und das sagt die SBB dazu

Jeder, der regelmässig mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kennt es: das störende Benehmen mancher Mitfahrer. Wir haben die nervigsten Faktoren zusammengefasst und bei der SBB nachgefragt.

Darum gehts

  • Im Format «Frage der Woche» haben wir euch nach den nervigsten Verhaltensweisen im ÖV gefragt.

  • Die meisten waren sich einig: Das laute Telefonieren und mit Rucksäcken besetzte Plätze sind ein No-go.

  • Doch auch einige andere Verhaltensweisen wurden genannt.

  • SBB-Sprecherin Fabienne Wittwer erklärt auf Anfrage, wie die SBB mit störenden Gästen umgeht.

Öffentliche Verkehrsmittel sind wichtig für den Alltag und stellen für viele Menschen eine umweltfreundliche Alternative zum Auto dar. Doch das tägliche Pendeln inmitten vieler fremder Menschen, oft in überfüllten Zügen, kann sehr stressig sein. Besonders anstrengend wird es, wenn andere Fahrgäste durch bestimmte Verhaltensweisen stören.

In der letzten «Frage der Woche» fragten wir euch deshalb, was eurer Meinung nach die nervigsten Verhaltensweisen im öffentlichen Verkehr sind. Wir haben hier nun eure Antworten zusammengefasst und die SBB gefragt, wie sie mit solchen Verhaltensweisen umgeht:

Lautes Telefonieren/Musikhören/Videos Schauen

Der am häufigsten genannte Störfaktor war die Lautstärke, sei es beim Telefonieren, Musikhören oder Videos Anschauen. 20-Minuten-Leserin Sandra beschwert sich etwa: «Es wird einem aufgezwungen, Musik zu hören oder Teil von privaten Gesprächen zu werden.» User Rolf wünschte sich Ruhe auf seiner Heimfahrt und musste stattdessen 45 Minuten lang ein Telefonat mitanhören.

SBB-Sprecherin Fabienne Wittwer appelliert hierbei an den gesunden Menschenverstand: «Wir bitten um die gegenseitige Rücksichtnahme. Die SBB schätzt die Regel: Es ist das erlaubt, was nicht stört.»

In der Schweiz nutzen viele Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel.
Dabei gehts oft nicht ruhig zu. Die Manieren einiger Fahrgäste lassen zu wünschen übrig.
Etwa bei der Sitzhaltung: Viele spreizen die Beine oder legen sie auf den anderen Sitz.
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In der Schweiz nutzen viele Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel.

20min/Matthias Spicher

Rucksäcke auf dem Sitzplatz

Viele Leserinnen und Leser ärgerten sich besonders über andere Fahrgäste, die einen Sitz mit ihrem Gepäck blockieren. «Bezahlt der Rucksack oder die Tasche auch einen Sitzplatz? Wenn nicht, dann möchte ich hier sitzen können», schreibt Leserin Susanne verärgert.

Laut Wittwer gilt grundsätzlich, dass eine Person nur einen Sitzplatz belegen darf. «Je nach Zugtyp stehen Ablageflächen für Gepäck über, unter und zwischen den Sitzen zur Verfügung», so die Sprecherin. Auch könne das Gepäck bei der Gepäckablage vorne im Eingangsbereich jedes Wagens oder etwa bei herunterklappbaren Sitzplätzen deponiert werden.

Essen im Zug

Andere ÖV-Fahrende stört das Essen von Fastfood im Zug. «Besonders bei Langstrecken geht das gar nicht. Es ist einfach eklig», äussert sich Sarina.

Auch hier verlässt sich die SBB gemäss der Sprecherin auf die gegenseitige Rücksichtnahme. «Reisende, die sich durch das Verhalten anderer gestört fühlen, können das SBB-Personal oder andere Passagiere direkt darauf aufmerksam machen.»

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Rauchen/Alkohol trinken

Einige stört auch das unachtsame Benehmen von Fahrgästen, die etwa im Zug alkoholische Getränke konsumieren oder schon betrunken einsteigen. Leser Dario schreibt etwa: «Im Extremfall rauchen sie sogar noch im Zug oder müssen kotzen.»

«Das Rauchen in Zügen ist seit 2005 verboten. Personen, die im Zug rauchen, werden gebüsst und können aus dem Zug verwiesen werden», so Wittwer. Sie verweist zudem darauf, dass die Züge nicht beschmutzt oder beschädigt werden dürfen.

Füsse auf dem Sitz

Auch das Beschmutzen von Sitzplätzen ist ein oft genannter Störfaktor.  «Die Füsse im Zug auf den Sitzen abzulegen, finde ich total eklig. Da muss die SBB was unternehmen», sagt Fäbe.

Laut der SBB-Hausordnung darf das Fahrzeug nicht beschmutzt oder beschädigt werden. Dazu zählt auch das Ablegen der Füsse auf den Sitzplätzen.

Laut der SBB-Hausordnung darf das Fahrzeug nicht beschmutzt oder beschädigt werden. Dazu zählt auch das Ablegen der Füsse auf den Sitzplätzen.

Screenshot SBB Hausordnung

Die Sprecherin weist hierbei auf die Hausordnung der SBB hin: «Reisenden, welche die Benutzungsbestimmungen verletzen, wird für Kontrolle, Umtriebe sowie Reinigung bei reversibler Verschmutzung eine Entschädigung nach Aufwand von mindestens 25 Franken erhoben.»

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