Baselland: Schlagstock auf Wish bestellt, wegen Verstoss gegen Waffengesetz verurteilt

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Muttenz BLStrafbefehl auf Wish «bestellt»

Im Oktober wurden im Kanton Baselland gleich vier Männer wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verurteilt. Sie alle bestellten verbotene Waffen im Internet. Tausende tappen jedes Jahr in diese Falle, Tendenz steigend.

Der Onlinehändler Wish bietet allerhand Produkte an, die in der Schweiz als verbotene Waffen gelten. Etwa Teleskopschlagstöcke. Wer so einen bestellt, riskiert eine teure Rechnung.
Zwei Männer, die einen solchen Teleskopschlagstock bestellten, wurden von der Baselbieter Staatsanwaltschaft im Oktober rechtskräftig per Strafbefehl wegen Verstosses gegen §33 des Bundesgesetzes über Waffen verurteilt. Sie müssen beide je über 1000 Franken bezahlen.
Gleich erging es einem Baselbieter, der ein Stellmesser auf Wish bestellte. Dieses kostet ihn nun 2120 Franken. Neben der Busse kommen beim Strafbefehl stets Gebühren in der Höhe von mehreren Hundert Franken hinzu. 
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Der Onlinehändler Wish bietet allerhand Produkte an, die in der Schweiz als verbotene Waffen gelten. Etwa Teleskopschlagstöcke. Wer so einen bestellt, riskiert eine teure Rechnung.

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Darum gehts

Wer online Waren aus Fernost bestellt, dessen Sendung landet in der Regel bei der Einfuhr in die Schweiz im Briefzentrum Zürich-Mülligen. Dort hat auch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Mitarbeitende stationiert, die Paketsendungen kontrollieren. Für ein Paket für einen 42-jährigen Baselbieter aus Ziefen war dort Endstation. Auf Wish bestellte er am 23. November 2021 ein einhändig bedienbares Stellmesser, das in der Schweiz als verbotene Waffe gilt. Stattdessen erhielt er einen Strafbefehl, der am 20. Oktober rechtskräftig wurde. Kostenpunkt: 2120 Franken. 

Das ist kein Einzelfall. Wer in der Schweiz verbotene Waffen im Ausland bestellt und einführt, macht sich gleich mehrerer Verstösse schuldig. Zur Widerhandlung gegen §33 des Bundesgesetzes über Waffen kommt noch die illegale Einfuhr hinzu. In diese Falle tappen immer mehr Schweizer. Alleine im Kanton Baselland wurden im Oktober vier Strafbefehle wegen Widerhandlung gegen Artikel 33 des Bundesgesetzes über Waffen, die von der Baselbieter Staatsanwaltschaft ausgestellt worden sind, rechtskräftig. Damit haben sie nun allesamt einen Eintrag im Strafregister.

Ein 20-Jähriger aus Diegten bestellte bei einem deutschen Sportwaffenhändler eine Kalaschnikow-Imitation. Der Händler hat ein Deko-Sturmgewehr dieses Modells für 210 Euro im Angebot. Die Busse dafür beläuft sich nun auf 500 Franken, zuzüglich Gebühren muss er der Baselbieter Justiz nun 970 Franken überweisen. 

Zwei weitere Männer aus dem Baselbiet bestellten bei Wish Teleskopschlagstöcke, auch diese sind in der Schweiz verboten. «Ihm hätte bewusst sein müssen, dass in der Schweiz andere gesetzliche Bestimmungen als im Ausland gelten und er hätte sich informieren können», hält die Staatsanwaltschaft in einem der Strafbefehle fest. Der Zoll in Zürich-Mülligen fischte sie heraus. Beim Online-Händler sind die Produkte schon für fünf Franken zu haben. Die Geldstrafen dafür kommen mitsamt Verfahrenskosten auf je über 1000 Franken. 

Zoll hat Kontrollen im Postverkehr verstärkt

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stellt seit Jahren eine Zunahme von sichergestellten Waffen fest. «Das ist in erster Linie auf den boomenden Online-Handel zurückzuführen», erklärt BAZG-Sprecher Simon Erny. Der Anstieg von sichergestellten Waffen habe darum auch primär im Postverkehr stattgefunden. Entsprechend hat die Behörde ihre Kontrollen in diesem Bereich verstärkt. Über die Methoden gebe man aus einsatztaktischen Gründen aber keine Auskunft.

Das BAZG meldet die festgestellten Verstösse den zuständigen Kantonalen Behörden. 2020 waren dies 4314 Fälle. Diese resultierten gemäss polizeilicher Kriminalstatistik des Bundes in 3911 Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über Waffen. 2021 waren es bereits 4025 Verurteilungen. Zum Vergleich: 2010 wurden in dieser Deliktkategorie 2105 Schuldsprüche gefällt. Ebenfalls auffällig: Über die Hälfte der Verurteilten – es sind fast nur Männer – sind unter 35 Jahre alt, die Gruppe der 20- bis 30-Jährigen ist dabei am stärksten überrepräsentiert.

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