Banken-BesetzungenStrafgericht spricht fünf Klima-Aktivisten frei
Im Juli 2019 besetzten Klima-Demonstranten den Eingang zur Bank UBS in Basel. Die fünf Aktivisten, die sich vor dem Basler Strafgericht gegen die Strafbefehle wehrten, wurden am Freitagmorgen freigesprochen.
Darum gehts
Im Juli 2019 blockierten Klima-Aktivisten den Eingang der UBS in Basel.
Mit der UBS haben zahlreiche Aktivisten einen Vergleich unterzeichnet.
Gegen die Strafbefehle der Basler Staatsanwaltschaft wehren sich jetzt fünf Personen mittels Einsprachen.
Am Freitag hat das Strafgericht Basel-Stadt fünf beschuldigte Aktivisten freigesprochen.
Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Freitagmorgen fünf Klima-Aktivisten freigesprochen, die sich mit einer Einsprache gegen die im Dezember 2019 erlassenen Strafbefehle wehrten. Sie sind damit vom Vorwurf des Landfriedensbruchs, der Nötigung und der Sachbeschädigung in Zusammenrottung befreit. Sie tragen am Verfahren keine Kosten.
Am 8. Juli 2019 hatten sie als Teil einer Gruppe in Basel den Haupteingang der UBS am Aeschenplatz blockiert. Die Besetzung wurde geräumt, 19 Personen wurden verhaftet. Auf die Demonstration gegen klimaschädliche Investitionen der Schweizer Grossbanken reagierte die UBS zunächst mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Nötigung.
Strafanträge zu pauschal
Während sich die UBS und die Beschuldigten in einem Vergleich einigten und die UBS die Strafanträge zurückgezogen hatte, hielt die Staatsanwaltschaft an einer Beurteilung der angeklagten Offizialdelikte durch das Strafgericht fest. Die Strafanträge sind aber laut Einzelrichterin Susanne Nese zu pauschal gehalten: «Der generelle und individuelle Sachverhalt muss geklärt werden», kritisierte Nese.
So lagen denn in der Beurteilung der Banken-Blockade auch Fragestellungen unterschiedlicher Bereiche zu Grunde. «Es geht hier um kollektive Ausdrucksformen und individuelles Verhalten zugleich», sagte sie. Aber: «In diesem Verfahren ging es ausschliesslich um die Frage nach der individuellen Verantwortung der Beschuldigten für strafrechtlich relevante Handlungen.»
Friedlich und kreativ
Die Richterin wertete die Aktion insgesamt als friedlich, bedacht und zu weiten Teilen kreativ. Den Aktivisten könne nicht vorgehalten werden, sie hätten die Handlungsfreiheit von Personen, die zum Arbeiten in das Gebäude gehen mussten, beschränkt: «Die Blockade fand im Rahmen der Collective Climate Justice-Tage statt und es war der Bank vorgängig bekannt, dass etwas geplant ist», so Richterin Nese. Die UBS habe ihre Mitarbeitenden ebenfalls darüber informiert: «Ja, sie mussten einen kleinen Umweg in Kauf nehmen. Eine physische Intervention ist aber nicht sichtbar.»
«Insgesamt haben die Aktion, ihre Ausdrucksformen und Ihre Teilnahme keine strafrechtliche Relevanz», sagte Nese zu den Beschuldigten. Das Urteil sei aber kein Freipass für militantere Aktionen. «Es ging nicht um Vandalismus», hielt sie fest. «Sondern um das Artikulieren grösster Zukunftssorgen. Und insofern bin ich mit Ihnen einverstanden: Klima schützen ist kein Verbrechen.»
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Insgesamt hat die Basler Staatsanwaltschaft rund 60 Strafbefehle gegen Aktivisten erlassen. Entsprechende Einspruchsverfahren sind noch zu beurteilen.