StrafrechtsexperteNach erneuten Drohungen: Wann müsste Brian wieder ins Gefängnis?
Brian Keller macht mit Drohungen und einem Polizeieinsatz auf sich aufmerksam. Strafrechtsanwalt David Gibor schätzt die Aussagen ein.
Darum gehts
In mehreren Videos droht Brian einem Tiktok-Influencer.
Die Community sieht Brian bereits wieder im Gefängnis sitzen.
Die Polizei ermittelt.
Der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt David Gibor schätzt die Situation ein.
Sehr geehrter Herr Gibor, wie ist das Verhalten der letzten Tage von Brian Keller zu qualifizieren?
Die Äusserungen Brian Kellers sind geeignet, Straftatbestände zu erfüllen. Zu nennen sind da insbesondere die Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit sowie der Drohung. Dazu kommen noch mehrfache Beschimpfungen.
In welchem Fall müsste Brian K. wieder ins Gefängnis?
Falls die Staatsanwaltschaft Haftgründe in Brians Verhalten ausmacht, dürfte sie nach der Verhaftung der beschuldigten Person beim Zwangsmassnahmengericht einen Antrag auf Haftanordnung stellen. Dieses Gericht entscheidet dann, ob der Haftantrag gutgeheissen wird oder nicht. Leider ist die Praxis der hiesigen Haftgerichte so, dass bei derartigen Vorwürfen oft und zu rasch Haft angeordnet wird.
Anschliessend würden die Vorwürfe und Verdachtsmomente durch Staatsanwaltschaft und Polizei näher untersucht. Wie lange die Haft bestehen bliebe, ist offen und hängt von diversen voraussetzungsreichen Faktoren ab.
Von welchen Faktoren sprechen wir?
Beim Offizialdelikt der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit wäre eine Anzeige nicht notwendig, da bei dieser Deliktskategorie die Strafverfolgungsbehörden auch ohne Anzeige aktiv werden können.
Bei Antragsdelikten wie der Drohung und der Beschimpfung bedarf es hingegen eines Strafantrags der mutmasslich geschädigten Person, damit eine Strafuntersuchung überhaupt angehoben wird.
Und was, wenn Brian K. tätlich gegen jemanden vorgehen würde?
Einfache Tätlichkeiten würden in aller Regel keine Konsequenzen wie die Haft nach sich ziehen. Anders läge es, wenn erhebliche Verletzungen vorlägen und mindestens von einer einfachen oder schweren Körperverletzung auszugehen wäre. Dies führte dann erneut zu einem Strafverfahren. Je nach Haftgrund liefe Brian, wie erwähnt, Gefahr, erneut und allenfalls länger in Haft bleiben zu müssen.
Brian K. behauptet, die Drohungen gehörten zu einer Promo für einen Box-Event. Trotzdem löste er einen Polizeieinsatz aus. Wie weit darf er gehen?
Brian darf dies natürlich so darstellen. Seine Erklärungen werden zu einem späteren Zeitpunkt auch Gegenstand der Strafuntersuchung sein. Zuvor jedoch führen Brians öffentliche Verlautbarungen wenig überraschend zu behördlichen Reaktionen – wohl auch etwas zu reflexartig – , da man behördlicherseits bei Brian schematisch erhöhte Risiken vermutet.
Die medial bekannten Strafverfahren der Vergangenheit dürften sich in den Köpfen der Strafbehörden bei ihren Entscheidungen auch nicht gerade vorteilhaft für Brian auswirken.
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