StromgesetzBundesrat revolutioniert Stromrechnung – das musst du wissen
Die Tarife für Strom und Netznutzung sind in der Schweiz fix. Doch das ändert sich bald, hat der Bundesrat beschlossen – zumindest für die Netznutzung. Ziel: Es soll attraktiv werden, die Waschmaschine dann laufen zu lassen, wenn viel Strom vorhanden ist.
Darum gehts
Der Bundesrat führt ab 2026 variable Netznutzungstarife ein, um das Stromnetz zu entlasten.
Verbraucher sollen Strom nutzen, wenn das Netz weniger belastet ist, um Kosten zu sparen.
Solarstrom wird mit mindestens sechs Rappen pro kWh vergütet, auch bei hohem Angebot.
Elektrizitätsgemeinschaften erhalten 40 Prozent Rabatt auf die Netznutzung.
Die Regierung hat nach der Annahme des Stromgesetzes letzten Sommer an der Urne am Mittwoch den zweiten Teil der Stromverordnung in Kraft gesetzt. Und dabei eine kleine Revolution beschlossen.
Während die Strompreise in der Schweiz fix sind (Hoch- und Niedertarif) und es, anders als beispielsweise in der EU, keine dynamischen Tarife gibt, ist das für die Netznutzungstarife, die oft die Hälfte oder mehr der gesamten Stromrechnung ausmachen, ab dem 1. Januar 2026 anders.
Wenn viel Strom im Netz ist, sinken die Netzgebühren für dich
«Neu werden dynamische, also zeitlich variable, oder auch örtlich differenzierte Netztarife ermöglicht», sagt der Bundesrat. Wenn viel Strom vorhanden ist, wird die Netznutzung günstiger, bei Engpässen teurer. «Flexible Endverbraucherinnen und Endverbraucher sollen Anreize erhalten, ihren Stromverbrauch an die Netzbelastung auszurichten und damit das Stromnetz zu entlasten.»
Wie stehst du zu den neuen variablen Netznutzungstarifen in der Schweiz?
Damit will der Bundesrat erreichen, dass zum Beispiel in Spitzenbelastungszeiten die Waschmaschine nicht läuft oder das Elektrofahrzeug nicht dann geladen wird. «Das verstärkt die Verursachergerechtigkeit und kann mittel- bis langfristig auch den Netzausbaubedarf verringern.»
Zu nicht unwichtigen technischen Details hat sich der Bundesrat in seiner Mitteilung nicht geäussert. Zum einen könnten für die Abrechnung des dynamischen Tarifes smarte Stromzähler notwendig sein – die längst noch nicht flächendeckend eingebaut sind. Darüber hinaus muss die Kundschaft wissen, welcher Netznutzungstarif gerade gilt, um sich darauf einzustellen und von den tiefen Preisen zu profitieren. Wie diese Information fliessen soll, lässt der Bundesrat unerwähnt.
Künftig gibt es mindestens 6 Rappen für deinen Solarstrom
Mit Spannung wurde die Minimalvergütung für den Solarstrom erwartet, die von einem Hausdach ins Netz eingespeist wird. Nun ist klar: Mindestens sechs Rappen pro Kilowattstunde wird es geben.
Das bedeutet: Auch im Sommer, wo an Spitzentagen sehr viel Solarstrom im Netz ist und die Preise an der Strombörse sogar ins Negative kippen können, erhalten private Besitzer von kleinen Solaranlagen mit einer maximalen Produktion von 30 kW ein wenig Geld für ihren Strom. In der Vernehmlassungsvorlage war noch die Rede, für den Strom unter Umständen gar nichts zu bezahlen.
Wer zudem den eigenen Solarstrom über eine «Elektrizitätsgemeinschaft» direkt verkauft, soll einen Rabatt von 40 Prozent auf die Netznutzung erhalten, in der Vernehmlassung waren lediglich 20 bis 30 Prozent vorgeschlagen.
Grüne nicht zufrieden GLP so halb
«Es geht in die richtige Richtung!», frohlockt GLP-Nationalrat Martin Bäumle in einer Mitteilung der Partei, auch wenn der Bundesrat nach Meinung der Grünliberalen durchaus noch weiter hätte gehen können. Die GLP hatte zuvor mit einer Petition Druck für eine möglichst hohe Einspeisevergütung gemacht, da diese die Attraktivität erhöht, aufs eigene Dach Solarpanels zu montieren.
Hässig sind die Grünen. Albert Rösti sei mutlos, so Fraktionspräsidentin Aline Trede zu 20 Minuten. Die Bevölkerung habe sich beim Stromgesetz für einen Ausbau der Solarenergie ausgesprochen, «was wir jetzt erhalten, ist eine mutlose und rückwärtsgewandte Umsetzung», so die Bernerin.
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