Thurgauer Amtsleiter kritisiert öffentlich die Massnahmen des Bundes

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Kanton ThurgauAmtsleiter kritisiert Corona- Massnahmen öffentlich

Daniel Wessner, Amtsleiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit, unterstützt das Juristen-Komitee. Dieses bezeichnet die 2G-Pflicht als verfassungswidrig. Wessner will damit seine persönliche Meinung kundtun.

Daniel Wessner, Amtsleiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit Thurgau, unterstützt das Juristen-Komitee.
Das Komitee bezeichnet die 2G-Zertifikatspflicht als verfassungswidrig und hat einen Brief an den National- wie auch an den Ständerat verfasst.
Wie einem News-Scout aufgefallen ist, steht auch Wessners Name unter den Unterzeichnern. Er möchte damit seine persönliche politische Meinung kundtun, sagt Wessner auf Anfrage.
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Daniel Wessner, Amtsleiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit Thurgau, unterstützt das Juristen-Komitee.

Amt für Wirtschaft und Arbeit Thurgau

Darum gehts

Seit dem 20. Dezember gelten in der Schweiz neue Massnahmen, unter anderem auch eine 2G-Pflicht. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, werden somit von einem Teil des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Rund 140 Juristinnen und Juristen bezeichnen in einem Brief an den National- als auch den Ständerat die 2G-Zertifikatspflicht als verfassungswidrig. Auf der Website des Juristen-Komitees werden die Namen der Unterzeichnenden öffentlich aufgelistet.

Wie ein News-Scout feststellte, befindet sich Daniel Wessner, seines Zeichens Amtsleiter des Thurgauer Amts für Wirtschaft und Arbeit, unter den aufgelisteten Juristen. «Mit seiner Unterschrift unterstellt Wessner seinem Vorgesetzten, dem gesamten Thurgauer Regierungsrat und dem Bundesrat, dass ihre Beschlüsse zu den Corona-Massnahmen verfassungs- und gesetzeswidrig sind», findet der News-Scout.
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit bestätigt, dass es die Absicht Wessners war, den Brief zu unterschreiben. Auf die Unterschrift angesprochen, möchte der Amtsleiter als Erstes festhalten, dass er mit seiner Unterstützung des Juristen-Komitees seine private Meinung äussert. «Ich möchte mit der Unterschrift eine Diskussion anstossen, dass man nicht nur die medizinischen, sondern auch die rechtlichen Fragen der Massnahmen klären soll», sagt Wessner auf Anfrage von 20 Minuten.

Seine private Meinung

Es gehe ihm primär um die 2G-Pflicht, die getestete Personen aus dem öffentlichen Leben ausschliesst. «Ich bin kein Massnahmengegner», sagt Wessner, der doppelt geimpft ist. Er findet nicht, dass die Unterstützung seine Funktion als Amtsleiter tangiert. «Ich habe das als Privatperson und als Rechtsanwalt unterschrieben», so Wessner. Ausserdem sei sein Amt für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt zuständig und nicht für die Gesundheitspolitik des Kantons.

Wessner steht weiterhin hinter seiner Entscheidung, das Juristen-Komitee ideell zu unterstützen. «Das ist meine persönliche Meinung, die man auch als öffentlich-rechtlicher Angestellter äussern darf», hält Wessner fest. Es gelte schliesslich Meinungsfreiheit in der Schweiz. Seinen Vorgesetzten Walter Schönholzer hatte er vorgängig nicht informiert. «Wir haben uns am Montag dazu ausgetauscht», sagt Wessner.

Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) teilt mit, dass es keine interne Disziplinarmassnahme geben wird. «Ich nehme die private Meinung von Herrn Wessner zur Kenntnis», sagt Schönholzer. Es sei überdies seine private juristische Einschätzung.

Als Amtsleiter nicht tragbar

Anders sieht dies Kantonsrat Ueli Fisch (Grünliberale). «Ich kann es nicht nachvollziehen, dass er sich in seiner Position derart regierungskritisch äussert», sagt Fisch. Was er als Privatperson denke, sei ihm egal. «Diese Unterschrift kann er jedoch in seiner Position nicht als Privatsache deklarieren.» Er könne nicht beurteilen, ob dieser Fall intern diskutiert wird, aber: «Ein Amtsleiter, der sich öffentlich gegen die Corona-Massnahmen stellt, ist eigentlich nicht haltbar.»

Kein Grund für Aufregung sieht Thurgauer SVP-Fraktionspräsident und Kantonsrat Stephan Tobler. «Das nehme ich gelassen und stört mich nicht», findet Tobler. Seiner Meinung nach darf sich ein Amtsleiter politisch äussern. «Er ist ein Bürger, wie jeder andere auch, der eine politische Position einnehmen darf», so Tobler. Er habe hier die Ansicht, dass sich die Regierung nicht daran stören wird. Auch Disziplinarmassnahmen könne er sich nicht vorstellen.

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