Liestal BL: Trotz Top-Noten Realschule – jetzt muss sich die Regierung äussern

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Liestal BLTrotz Top-Noten Realschule – jetzt muss sich die Regierung äussern

Einer Liestaler Schülerin wurde der Zugang zum stärkeren Leistungszug in der Sekundarschule trotz guter Noten verwehrt. Jetzt verlangt ein Vorstoss im Kantonsparlament klare Übertrittsregeln.

«Wir haben die Welt nicht mehr verstanden», sagen die Eltern von Manuela*. Die Schülerin wurde trotz guter Noten in die Realschule eingeteilt. Der Ermessensentscheid der Klassenlehrperson ist nicht anfechtbar.
An der Primarschule Frenke in Liestal wurde einer Schülerin der Übertritt in den E-Zug der Sekundarschule trotz mehr als ausreichender Noten nicht gewährt.
Eine Übertrittsprüfung zu absolvieren, ist die einzige Möglichkeit, den Entscheid der Klassenlehrperson zu korrigieren. Allerdings sind die Erfolgsaussichten auch dort gering. (Symbolbild)
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«Wir haben die Welt nicht mehr verstanden», sagen die Eltern von Manuela*. Die Schülerin wurde trotz guter Noten in die Realschule eingeteilt. Der Ermessensentscheid der Klassenlehrperson ist nicht anfechtbar.

20min/Marco Zangger

Darum gehts

  • Trotz eines Notenschnitts von 5.0 wurde eine Liestaler Primarschülerin der Realschule zugeteilt.

  • Der Ermessensentscheid der Klassenlehrperson ist nicht anfechtbar, das sorgte für Diskussionen.

  • Ein Vorstoss im Baselbieter Kantonsparlament fordert nun «klare Richtlinien» für den Übertritt von der Primar- zur Sekundarstufe I.

Ein Notenschnitt von 5.0 reichte nicht. Weil die Klassenlehrperson der Ansicht war, dass Manuela* nicht über ausreichende Sozialkompetenzen verfüge und die Vermutung äusserte, dass der Leistungsdruck im Niveau E der Sekundarschule zu hoch für sie sein könnte, teilte sie sie in das leistungsschwächste Niveau A ein, die frühere Realschule. Der Entscheid der Lehrperson ist nicht anfechtbar.

Der Fall Manuela machte Anfang Juli Schlagzeilen. Jetzt muss sich die Regierung damit befassen. Landrätin Anita Biedert (SVP) reicht nach den Sommerferien einen in Zusammenarbeit mit dem Verein Starke Schule beider Basel entstandenen Vorstoss ein, der «klare Richtlinien» für den Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe I fordert. Der Fall Manuela wird darin auch als für «Fachpersonen unverständlich» bezeichnet. 

«Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen davon ausgehen können, dass ihre Beurteilungen in Bezug auf ihr Leistungsvermögen verlässlich sind, insbesondere hinsichtlich der Einteilung in die Sekundarstufe I», argumentiert Biedert. Der Regierungsrat sei daher gefordert, «klare Übertrittsregelungen» zu erarbeiten. Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, die in den Zeugnissen fachlich gute bis sehr gute Leistungsbeurteilungen erhalten, müssten das Recht haben, ohne das Absolvieren einer Übertrittsprüfung in das entsprechende Leistungsniveau eingeteilt zu werden.

Kaum Chancen bei Übertrittsprüfung

Die Übertrittsprüfung ist derzeit der einzige Weg, den Zuweisungsentscheid der Klassenlehrperson zu korrigieren. Die Erfolgsaussichten sind für die Schulkinder aber marginal. Im laufenden Jahr haben gerade mal 15 von 204 Prüflingen den Übertritt in das angestrebte höhere Niveau geschafft. Diese Zahlen bewegen sich im langjährigen Mittel, wie die Statistik des Baselbieter Amts für Volksschulen zeigt.

«Es gibt deutliche Indizien, dass die Übertrittsprüfungen zu schwierig sind», kommen Biedert und die Starke Schule beider Basel zum Schluss. Schon vor Jahren, während der Amtszeit des damaligen Bildungsdirektors Urs Wüthrich (†) hatten mehrere Pilotklassen den Test absolviert. Eine Mehrheit der Kinder hätte damals in ein tieferes Niveau eingeteilt werden müssen. Das ist ein starker Hinweis darauf, dass die Schülerinnen und Schüler zumindest nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereitet wurden.

*Name geändert 

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