Verbot in ItalienSchweizer Datenschützer über China-KI: «Beobachten Deepseek genau»
Die chinesische KI Deepseek rüttelt den Markt durch – und wurde in Italien wegen Datenschutzbedenken verboten. Auch die Schweizer Behörden haben die App auf dem Radar.
Darum gehts
Die chinesische KI-App Deepseek wurde in Italien wegen Datenschutzbedenken verboten.
Schweizer Behörden beobachten die App ebenfalls genau und prüfen mögliche Datenschutzprobleme.
Deepseek hat weltweit Millionen Downloads.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz: Userinnen und User sind selber dafür verantwortlich, welche Apps sie nutzen. Ein Verbot gab es noch nie.
ChatGPT, Perplexity, Claude, Gemini, Grok – und jetzt Deepseek. Gefühlt wöchentlich kommt derzeit ein neues KI-Sprachmodell auf den Markt. Die chinesische Anwendung Deepseek hat die KI-Welt jüngst auf den Kopf gestellt und amerikanische Tech-Aktien auf Tauchgang geschickt. Der Grund: Sie scheint mindestens so leistungsfähig zu sein wie die amerikanischen KIs, kostet aber deutlich weniger.
Bloss: Westliche Datenschutzbestimmungen sind China fremd, das Datenschutzniveau ist in China deutlich tiefer, wie Silvia Böhlen, Spezialistin Kommunikation beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB), auf Anfrage sagt. Italien hat darum am Donnerstag bereits reagiert und den Zugang zu Deepseek gesperrt.
«Nutzer muss Datenschutzniveau von China bewusst sein»
«Auch der EDÖB verfolgt die Entwicklungen auf dem Gebiet der KI aufmerksam und pflegt kontinuierlich den Austausch mit den Datenschutzbehörden der EU», sagt Böhlen. Deepseek weise aus Datenschutzsicht grundsätzlich dieselben Problematiken auf wie andere KI-Anwendungen. Dem Nutzer müsse das unterschiedliche Datenschutzniveau aus China aber bewusst sein.
Denn: «In der Schweiz gilt das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Jeder mündige Bürger und jede mündige Bürgerin kann selber entscheiden, ob er oder sie einen solchen Dienst nutzen will», sagt Böhlen. Anbieter hätten allerdings eine Informationspflicht und müssten sich an das Schweizer Datenschutzgesetz halten. Das bedeutet:
Unternehmen müssen drei Grundsätze verfolgen
Der Grundsatz der Transparenz erfordert eine angemessene Information der Userinnen und User. Dazu gehört insbesondere, dass sie transparent und verständlich darüber informiert werden, welche Daten für welche Zwecke und auf welche Art und Weise bearbeitet werden.
Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verlangt, dass nicht mehr Daten bearbeitet werden als nötig, um den Eingriff in die Persönlichkeit der Betroffenen möglichst gering zu halten.
Der Grundsatz der Zweckbindung bindet jede Datenbearbeitung an einen bestimmten Zweck, der der betroffenen Person bekannt sein muss und mit der sie grundsätzlich einverstanden ist.
Stellte der EDÖB problematische Datenbearbeitungen fest, könne er «Verwaltungsmassnahmen» ergreifen. Welche Massnahmen das genau sind, komme immer auf den Einzelfall an: «Gezielte Massnahmen können nur angeordnet werden, nachdem wir einen konkreten Sachverhalt analysiert haben.» Bisher habe die Schweiz noch nie ein Produkt, eine App oder eine Dienstleistung verboten oder blockiert.
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