VerhaltensregelnDas musst du tun, wenn ein Hund angreift
Eine Hundeattacke kann schnell gefährlich werden. Ratschläge, wie du dich bei einer aggressiven Hundebegegnung verhalten solltest.
Darum gehts
Ein einjähriger Rottweiler griff an der Bachtobelstrasse in Adlikon zwei Kinder an und verletzte sie schwer.
Dass ein fremder Hund beispielsweise einen Spaziergänger direkt angreift, ist sehr selten. Wer dennoch in eine solche Notsituation gerät und von einem Hund attackiert wird, sollte einiges beachten.
Der wichtigste Rat: Ruhe bewahren!
Am Montagabend entwich ein Rottweiler in Adlikon bei Regensdorf und griff zwei Kinder an, die schwere Bissverletzungen erlitten. Zwei Erwachsene, die helfen wollten, wurden ebenfalls verletzt, und auch eine Polizistin griff der Hund an. Er wurde anschliessend eingeschläfert.
Hundeangriffe sind selten, doch wenn sie passieren, kann die Situation schnell gefährlich werden. Wie soll man reagieren, wenn man einem aggressiven Hund begegnet – ob allein oder mit eigenem Hund? Hier sind die wichtigsten Verhaltensregeln im Überblick.
So solltest du reagieren, wenn du allein unterwegs bist
Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und sich leicht zu bewegen. Denn unter Hunden gilt: «Wer steif vor mir steht, will mich dominieren», schreibt der «Beobachter». Friedliche Hunde sind dagegen eher in Bewegung bei der Kontaktaufnahme. Eine langsame, seitliche Abwendung zeigt dem Hund, dass keine Gefahr besteht. Falls möglich, kann ein Gegenstand wie eine Tasche oder ein Wanderstock angeboten werden, um Abstand zu schaffen.
Diese Reaktion solltest du vermeiden
Hektische Bewegungen sollten vermieden werden, da sie den Hund aggressiver machen können. Auch direkter Augenkontakt wird oft als Bedrohung empfunden, daher sollte dem Hund nicht in die Augen geschaut werden. Weglaufen sollte vermieden werden, da es den Jagdinstinkt des Hundes wecken und ihn dazu bringen könnte, die Person aufzuhalten. Ebenso ist es gefährlich, in die Hocke zu gehen – dies erleichtert dem Hund, den Kopf oder den Hals anzugreifen.
Das kannst du tun, wenn der Hund sich festgebissen hat
Laut Hundetrainerin Gabriela Frei Gees soll man möglichst ruhig bleiben – auch wenn das natürlich schwer sei in der Situation. «Idealerweise fragt man jemandem um Hilfe, der den Hund vielleicht am Halsband wegziehen kann. Hat der Hund sich wirklich fest verbissen, ist die beste Möglichkeit, dem Hund die Luft abzuschneiden, etwa mit der Leine, sodass er irgendwann loslassen muss. Sprich: Das Halsband greifen, umdrehen und nach oben ziehen.» Selbst für einen gestandenen Mann sei es je nach Rasse nämlich kaum möglich, sich dem Hund durch blosse Körperkraft zu entledigen.
So solltest du reagieren, wenn dein Hund angegriffen wird
Einen angreifenden Hund kann man durch laute Rufe oder Geräusche ablenken. Die Leine sollte sofort fallen gelassen werden, damit der Hund flüchten kann. Körperliche Interventionen, wie Tritte oder Schläge, bergen die Gefahr, dass der Angreifer sich stattdessen auf den Menschen stürzt. Wer attackiert wird, hält dem Hund, sofern möglich, beispielsweise eine Tasche entgegen. Der Hund kann dann dort hineinbeissen und ist abgelenkt.
Der Einsatz von Elektroschockern, Pfefferspray oder Messern ist laut dem Schweizer Gesetz verboten und nur als Notwehr-Massnahme allenfalls erlaubt. Die rechtliche Lage bei Notwehr muss je nach Fall richterlich beurteilt werden. Einige Peffersprays dürfen laut Bundesamt für Gesundheit gekauft und im Notfall auch eingesetzt werden, entsprechende Informationen sind hier zu finden. Generell ist das auch Abdrücken der Luftzufuhr durch das Halsband in der Schweiz verboten, wo letztendlich ebenfalls der Richter in Fällen der Notwehr urteilen muss.
Das kannst du tun, wenn die Attacke überstanden ist
Nach einer Hundeattacke sollten Zeugen gebeten werden, auf die Polizei zu warten oder zumindest ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Falls nötig, direkt den Notruf rufen. Es ist zudem ratsam, Fotos von der Situation zu machen. Unbedingt sollten der Name und die Adresse des Hundehalters verlangt werden, da ohne diese Informationen keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden können. Zudem sollte der Hundehalter aufgefordert werden, den Vorfall sofort seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Und: Eine Beissattacke sollte umgehend der Polizei gemeldet werden.
Mit Informationen des «Beobachter» und der ARD.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Trauma erlitten?
Hier findest du Hilfe:
Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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