Weil am Rhein (D)Mit Porsche über Grenze – Einfuhrabgaben von fast 20'000 Euro
Ein Deutscher (44) und sein Porsche mit marokkanischer Zulassung blieben an der Zollkontrolle hängen. Nachdem er einen Teil der Einfuhrabgaben beglich, ging die Reise weiter.
Darum gehts
Ein 44-jähriger Deutscher wollte am 12. März mit einem Porsche Macan S in die Schweiz einreisen. Das Fahrzeug hatte eine marokkanische Zulassung, was zu Problemen an der Zollkontrolle führte.
Die Zollbeamten leiteten ein Steuerstrafverfahren ein, da keine Zollabfertigung nachgewiesen werden konnte.
Der Mann beglich rund ein Drittel der Einfuhrabgaben von 19'700 Euro vor Ort.
Am 12. März wollte ein 44-jähriger Deutscher in seinem Porsche Macan S beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn in die Schweiz einreisen. Dass sein Wohnsitz in Deutschland liegt, das Fahrzeug aber über eine marokkanische Zulassung verfügt, wurde dem Reisenden zum Verhängnis.
Da eine Zollabfertigung des Autos bei der Einfuhr in die Europäische Union hätte erfolgen müssen, leiteten die Lörracher Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann ein. Die Einfuhrabgaben konnte der 44-Jährige zum Teil vor Ort begleichen. Danach konnte er die Reise fortsetzen.
Ein Drittel der Einfuhrabgaben vor Ort beglichen
Als der Deutsche in seinem Porsche vorfuhr, wurden die Zollbeamten stutzig: Der Mann gab einerseits an, mit seiner Familie in Deutschland zu wohnen, und andererseits, dass das genutzte Fahrzeug mit marokkanischer Zulassung ihm gehöre. Einen Nachweis über die Zollabfertigung und die damit verbundene Entrichtung der Einfuhrabgaben konnte der 44-Jährige jedoch nicht vorlegen. In der Folge wurde ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet.
Der Zollwert des 380-PS-starken Porsches wurde durch die
Beamten auf 63'000 Euro festgesetzt. Die entstandenen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 19'700 Euro konnte der Mann teilweise vor Ort begleichen, und zwar «rund ein Drittel des Betrages», wie Mediensprecher des Hauptzollamts Lörrach Kim Klopfer auf Anfrage von 20 Minuten bestätigt.
Die noch offenen Abgaben sind innerhalb einer gesetzten Frist zu bezahlen. Hätte sich der Wohnsitz des Mannes ausserhalb von Deutschland befunden, hätte er keine Bezahlungsaufforderung erhalten und das Fahrzeug wäre eventuell sichergestellt worden.
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