BaselWieder Strafverfahren gegen Skandalpolitiker Eric Weber?
Wegen eines Gewaltaufrufs auf Facebook ermittelt die Basler Staatsanwaltschaft gegen den Basler Rechtsextremen. Es ist allerdings unklar, ob der Polit-Querulant hinter diesem Profil steht.
Eine Anklage wegen Rassendiskriminierung, Drohung und Beschimpfung handelte er sich erst im Juni ein und jetzt hat die Basler Staatsanwaltschaft schon das nächste Verfahren gegen den Skandalpolitiker Eric Weber (58) eröffnet. Wie Onlinereports berichtet, wurde eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit eingeleitet.
Anlass des Verfahrens gegen den mehrfach Vorbestraften ist ein Facebook-Eintrag, in dem er zum Sturm auf das Bundeshaus und die Tötung aller Politiker auffordert. Diesen Kommentar setzte er unter einen Livestream eines Corona-Skeptikers. In einem weiteren Kommentar äussert er sich unflätig über Gesundheitsminister Alain Berset. Das Kollektiv Element, das zu Extremismus recherchiert, dokumentierte die Posts auf Twitter.
Auf Anfrage teilt die Basler Staatsanwaltschaft mit, dass sie Kenntnis hat und «nun den genauen Sachverhalt und Hintergrund des Posts abklärt». Die Behörde lässt dabei offen, ob tatsächlich gegen Eric Weber, der gemäss rechtskräftigem Urteil des Strafgerichts als Nazi bezeichnet werden darf, ermittelt wird. Mit gutem Grund. Denn es ist unklar, ob er tatsächlich der Betreiber des Profils ist, das unter seinem Namen agiert. Der gleiche Eric Weber ruft auf Facebook nämlich auch zu «Spendet für Armut in der Schweiz» auf. Hinter der scheinbar gemeinnützigen Armutshilfe steht aber ein Basler, der auch schon mehrfach in Videos von Eric Weber auftauchte.
Keine Konsequenzen für Amtstätigkeit
So oder so: Ein Strafverfahren hätte für Weber in Bezug auf seine Tätigkeit als Grossrat keine Konsequenzen. Mitglieder des Grossen Rats können von der Teilnahme an Sitzungen des Parlaments nicht ausgeschlossen werden. Mitglieder können aber bis zum nächsten Sitzungshalbtag aus dem Saal verwiesen werden, wenn sie sich wiederholt beleidigend äussern oder den Ratsbetrieb stören. Auch das schaffte Weber schon. Oder von ausserparlamentarischen Aktivitäten wie der Grossratsreise ausgeladen werden. Das gelang Weber eben erst am vergangen Freitag.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Beratungsnetz für Rassismusopfer
GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143