Adliswil«Wohnung ist leer geräumt» – Stadt jagt steuerflüchtige Ex-UBS-Bankerin
Seit über einem halben Jahr fehlt in Adliswil von einer Ex-Bankerin, die bei der Gemeinde 39’000 Franken in der Kreide steht, jede Spur. Zahlreiche Briefe liess sie unbeantwortet. Noch bis Mitte Juli hat sie Zeit, sich zu melden.
Darum gehts
Die Stadt Adliswil sucht nach einer Bankerin.
Sie hat offene Steuerschulden von rund 39’000 Franken.
Ihr drohen verschiedene Massnahmen.
Seit Monaten versucht die Gemeinde Adliswil einer UBS-Bankerin Post zuzustellen. Es geht dabei um die Steuern für das Jahr 2021. Insgesamt 36’500 Franken schuldet die Frau der Stadt Adliswil. Mitte Februar wurde sie betrieben, der Brief wurde allerdings zurückgewiesen.
Inzwischen hat die Stadt Vorbereitungen getroffen, damit die Einkommens- und Vermögenswerte der 46-Jährigen beschlagnahmt werden können. Auch diese Verfügung konnte ihr nicht zugestellt werden, weshalb sie im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Gebühren eingerechnet, schuldet die steuerflüchtige Bankerin der Stadt Adliswil mittlerweile rund 39’000 Franken.
Wo ist die Bankerin?
«Ist eine Person nicht mehr an ihrem Wohnort, müssen wir Nachforschungen anstellen, um sie zu finden», sagt Violeta Jovanovic, Leiterin der Abteilung Steuern in Adliswil gegenüber der «Zürichsee-Zeitung». Nachdem auch die Einwohnerkontrolle keine Informationen über den Verbleib der Frau mitteilen konnte, bekam die Frau, die bei der UBS in der Vergangenheit als Business Managerin und Executive Director tätig war, zu Hause Besuch von einem Mitarbeitenden des Steueramtes sowie später auch von der Polizei. «Die Stadtpolizei hat schliesslich herausgefunden, dass die Wohnung der Frau leer geräumt ist», so Jovanovic.
Kommt die Stadt noch an das Geld?
Noch bis zum 19. Juli hat die 46-Jährige Zeit, den geschuldeten Betrag zu begleichen. Passiert das nicht, könnte ihr Vermögen, wenn es denn noch auf einer Schweizer Bank liegt, durch die Stadt beschlagnahmt werden. Bleibt die Frau verschwunden und ist auch weder Einkommen noch Vermögen vorhanden, so erhält das Steueramt einen Verlustschein. Während 20 Jahren wird dann in regelmässigen Abständen überprüft, ob die Frau zu neuem Einkommen oder Vermögen gekommen ist. Die geschuldete Summe wird dann eingefordert.
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