Drei kriminelle Ukrainer werden ausgeschafft – wartet nun die Front?

Publiziert

ZürichDrei kriminelle Ukrainer werden ausgeschafft – wartet nun die Front?

Am Mittwoch wurden drei kriminelle Ukrainer in die Ukraine ausgeschafft. Was sie dort genau erwartet, ist unklar, aber der Einzug in die Armee ist wahrscheinlich.

Am Mittwoch wurden drei Ukrainer von der Schweiz ausgeschafft.
Vermutlich müssen sie in ihrem Heimatland nun an die Front. (Bild: Ukrainische Soldaten bei der Ausbildung in Frankreich.)
Es ist die erste Ausschaffung der Schweiz in die Ukraine seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine.
1 / 3

Am Mittwoch wurden drei Ukrainer von der Schweiz ausgeschafft.

Tamedia/Nicola Pitaro

Darum gehts

  • Am Mittwoch wurden drei kriminelle Ukrainer aus Zürich ausgeschafft.

  • Es ist das erste Mal seit Kriegsbeginn in der Ukraine.

  • In der Ukraine müssen sie vermutlich an die Front.

Am Mittwoch wurden drei straffällige ukrainische Staatsbürger in die Ukraine zurückgeschafft. Es war das erste Mal seit Kriegsbeginn 2022.

Was genau mit den Straftätern in der Ukraine passiert, sei nicht klar, schreibt die NZZ. Vermutet wird aber, dass die drei in die Armee eingezogen und an die Front geschickt werden.

Landesverweis bei schweren Straftaten

Gemäss Informationen der NZZ werden die Straftäter, begleitet von der Kantonspolizei Zürich, nach Polen ausgeflogen. Dort werden sie auf dem Landweg in die Ukraine gebracht.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt die Informationen gegenüber der NZZ. «Es ist richtig, dass drei Personen mittels Sonderflug in die Ukraine zurückgeführt wurden», schreibt die Behörde demnach. Es handle sich um verurteilte Straftäter mit Landesverweis. Landesverweise werden von Gerichten Tätern von schweren Straftaten erteilt. Das beinhaltet zum Beispiel Raub oder Körperverletzung.

«Bei verurteilten Straftätern mit Landesverweis muss die Zumutbarkeit der Rückkehr nicht geprüft werden», äusserte sich das SEM gegenüber der NZZ. Einzig müsse überprüft werden, ob der abgeschobenen Person eine Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen drohten. «Ein möglicher Einzug in den Militärdienst ist in diesem Kontext kein Hindernis», schreibt das SEM weiter.

Weitere Ausschaffungen noch nicht ersichtlich

Erst vor zwei Wochen wurde die Rückführung von zwei verurteilten Afghanen bekannt. Ob und wann nächste Ausschaffungen folgen, konnte das SEM nicht sagen. Der Wegweisungsvollzug fällt in den Kompetenzbereich der Kantone.

Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?

Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.

Deine Meinung zählt