ZürichStrafanzeige gegen Organisatoren von Palästina-Demo eingereicht
Wegen Aufruf zur Gewalt: Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA hat Strafanzeige gegen die Organisatoren einer Palästina-Demo in Zürich eingereicht.
Darum gehts
Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus hat Anzeige gegen das Committee-Zurich-Palestine eingereicht.
Grund dafür ist der Slogan «Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein».
Dieser ist auf dem Plakat in arabischer Schrift lesbar.
Am 27. Januar soll die nächste grosse Palästina-Demonstration in Zürich stattfinden. Die «freien Menschen in Zürich und der Schweiz» sollen aus Solidarität mit dem palästinensischen Volk auf die Strasse gehen, so der Appell der Organisatoren. Neben der Forderung, den «völkermörderischen» Krieg in Gaza zu beenden, wird verlangt, alle palästinensischen Gefangenen zu befreien. Auf Arabisch steht auf dem Flyer: «Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein.»
Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA hat nun deshalb Anzeige gegen die Organisatoren der Grossdemo – das Committee-Zurich-Palestine – eingereicht, wie bereits die «NZZ» berichtete. «Die GRA Stiftung ist der Ansicht, dass es sich bei der Ankündigung um einen Gewaltaufruf handelt und die Organisatoren mit dem Slogan auf Arabisch ihre wahren Absichten gegenüber dem Schweizerischen Durchschnittsleser versuchen zu verbergen», sagt Geschäftsleiterin Stephanie Graetz zu 20 Minuten.
Demo am Holocaust-Gedenktag
Der postulierte Aufruf «From the river to the sea, Palestine will be free» setze klar die Vertreibung und Vernichtung aller Juden voraus, sagt Graetz. «Die Tatsache, dass die Grossdemonstration ausgerechnet am Internationalen Gedenktag des Holocaust stattfinden soll, erscheint uns äusserst problematisch.» Es sei befremdlich, dass ausgerechnet an diesem Tag zu Gewalt gegen Juden aufgerufen werden soll.
Die Stiftung finde es wichtig, dass die Schweizer Bevölkerung über diesen Hintergrund Bescheid weiss. «Und so entscheiden kann, ob sie an diesem Gewaltauruf teilnehmen möchte oder eben nicht.»
Bereits in Basel skandierten Demo-Teilnehmende die «From the river to the sea»-Parole. Die Basler Staatsanwaltschaft kam vor einigen Tagen zum Schluss, dass sie durch die Meinungsäusserungsfreiheit geschützt und deshalb nicht strafbar ist, so die «NZZ».
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