Ex-Polizist bestiehlt Aargauer: Bundesgericht bestätigt Urteil

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AargauEx-Polizist führte «Hausdurchsuchungen» durch und klaute Schmuck

Mit gefälschter Uniform und Hausdurchsuchungsbefehl erbeutete ein Mann mit Komplizen 10'000 Franken. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil gegen den Ex-Polizisten, der in Richterswil bereits Bussgelder veruntreut hatte.

In Richterswil gab sich ein früher Polizeichef als falscher Polizist aus und führte «Hausdurchsuchungen» durch.
Dabei erbeutete er mit einem Komplizen 10'000 Franken. Der verurteilte Ex-Polizist gab sich im Aargau auch als falscher Polizist aus.
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In Richterswil gab sich ein früher Polizeichef als falscher Polizist aus und führte «Hausdurchsuchungen» durch.

Pol Cant. Argovie

Darum gehts

  • Ein Ex-Polizist aus Richterswil, der längst wegen Verfehlungen gefeuert wurde, gab sich im Aargau als Polizist aus.

  • Er führte mit einem Komplizen fingierte Hausdurchsuchungen durch und stahl Schmuck und Bargeld.

  • Der Wert der Beute betrug rund 10'000 Franken.

  • Bereits 2019 war er wegen Veruntreuung von 144'000 Franken verurteilt worden.

  • Das Bundesgericht wies seine Beschwerde gegen die neue Verurteilung ab.

Ein früherer Polizeichef aus Richterswil, dem längst gekündigt wurde, hat sich im Aargau als Polizist ausgegeben und mit einem Komplizen Hausdurchsuchungen vorgetäuscht. Die beiden erbeuteten Schmuck und Bargeld im Wert von rund 10’000 Franken.

Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, war der Mann bereits 2019 verurteilt worden, weil er in Richterswil 144’000 Franken aus Parkgebühren veruntreut hatte. Er nutzte das Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte ihn deshalb 2019 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse. Trotz dieser Verurteilung kehrte er der Kriminalität nicht den Rücken.

Er ging bis vor Bundesgericht

Diesmal war er mit gefälschten Polizeiausweisen, Handschellen und «Polizei»-Kleidung eben im Kanton Aargau unterwegs.

Im Herbst 2020 verschafften sich die Täter so Zutritt zu mehreren Liegenschaften im Kanton Aargau. Die Opfer liessen sie oft aus Angst oder Unwissenheit herein – einer glaubte etwa, bei ihm würden Drogen vermutet. Wie das «Zofinger Tagblatt» schreibt, trat der Ex-Polizist vor Gericht mit einer abenteuerlichen Verteidigung auf: Er sei nur der Fahrer gewesen und habe verdeckt für die Kapo Zürich Beweise gegen einen Drogenbaron gesammelt – wegen seines schlechten Gewissens über die Parkuhr-Affäre.

Diese Erklärung überzeugte weder das Bezirksgericht Bremgarten noch das Obergericht Aargau, die ihn beide zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilten. Auch das Bundesgericht (Urteil 6B_1255/2023) wies seine Beschwerde nun ab – die Beweislage sei eindeutig.

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