Asbest-Fall in ItalienKurz vor Verjährung: Oberstes Gericht hebt Schmidheiny-Urteil auf
Stephan Schmidheiny wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben – zum zweiten Mal. Im April verjährt der Fall, somit wird es wohl dabei bleiben.

Stephan Schmidheinys Verurteilung im Fall einer fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einer Asbest-Fabrik wurde von Italiens Bundesgericht aufgehoben.
AFPDarum gehts
Das oberste italienische Gericht hat das Urteil gegen Stephan Schmidheiny aufgehoben.
Schmidheiny war wegen fahrlässiger Tötung im Asbestprozess verurteilt worden.
Ein drittes Verfahren ist unwahrscheinlich, da der Fall 2025 verjährt.
Das höchste italienische Gericht hat die Verurteilung des Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny im Asbestprozess aufgehoben. Er war zuvor im Fall der Cavagnolo-Fabrik wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa am Samstag berichtete, hob der Kassationsgerichtshof die Verurteilung am Freitag auf. Ein drittes Verfahren ist unwahrscheinlich, da der Fall am 25. April 2025 definitiv verjährt sein wird.
Frau starb an Asbest-Tumor
Ursprünglich wurde Schmidheiny zu vier Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Auf Rekurs der Verteidigung hin wurde das Strafmass jedoch auf eineinhalb Jahren vermindert. Die Strafe wurde auf eine bedingte Aussetzung des Strafvollzugs beschränkt. Nun wurde das Urteil vollends annulliert, wie Ansa schreibt.
Der Schweizer Milliardär war unter anderem wegen des Todes einer Frau in der Nähe der Fabrik der Eternit-Gruppe in Cavagnolo (Piemont) angeklagt worden. 2012 starb diese nach der Diagnose eines Pleuramesothelioms, ein Tumor, der darauf hindeutet, dass eine Person zuvor Asbest ausgesetzt war.
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