Freigang-Mord in Basel: Jetzt informieren die Behörden

Livetickeraktualisiert am Montag, 12. August, 2024

BaselBehörden zu Freigang-Mord: «Wir sind bestürzt»

Am Donnerstag wurde eine 75-Jährige Opfer eines Tötungsdelikts. Der mutmassliche Täter tötete bereits vor 10 Jahren zwei Frauen und war zur Tatzeit auf unbegleitetem Freigang. Jetzt informiert das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement. 20 Minuten berichtet live.

R.M. (32) wurde bereits 2010 eine Schizophrenie diagnostiziert. 2014 tötete er in einem schizophrenen Schub zwei Frauen.
Ihm wurde der Prozess gemacht: Das Basler Strafgericht ordnete eine stationäre Behandlung nach Artikel 59 für ihn an.
Doch am 8. August begeht R.M., der sich immer noch in stationärer Behandlung befindet, auf einem unbegleiteten Freigang erneut ein Tötungsdelikt.
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R.M. (32) wurde bereits 2010 eine Schizophrenie diagnostiziert. 2014 tötete er in einem schizophrenen Schub zwei Frauen.

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

Darum gehts

  • Eine 75-Jährige wurde letzten Donnerstag tot in einem Treppenhaus am Nasenweg gefunden. Sie wurde Opfer eines Tötungsdelikts.

  • Die Tat beging mutmasslich der 32-jährige R.M. während eines unbegleiteten Freigangs.

  • Er hatte schon vor 10 Jahren zwei Frauen getötet und wurde rechtskräftig verurteilt. Aufgrund seiner Schuldunfähigkeit wurde eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs angeordnet.

  • Das JSD informiert am Montag in einer Pressekonferenz über den Vorgang und den Straf- und Massnahmenvollzug bei Tätern mit besonderen Krankheitsbildern.

Deine Meinung zählt

Montag, 12.08.2024
16:01

Zusammenfassung

Haben die Behörden im Fall R.M. versagt? Wie konnte es dazu kommen, dass der Doppelmörder, bei dem paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, auf einem unbegleiteten Freigang am vergangenen Donnerstag erneut ein Tötungsdelikt begangen hat? Dieser Frage stellen sich die Verantwortlichen des Basler Straf- und Massnahmenvollzugs sowie der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel, wo R.M. in der forensischen Abteilung behandelt wurde.

Den Ergebnissen der «ehrlichen Aufarbeitung», die Justizdirektorin Stephanie Eymann fordert, wollte man am Montag aber noch nicht vorgreifen. Fragen zum konkreten Fall blieben unbeantwortet. So wurde beispielsweise nichts über den bisherigen Therapieverlauf preisgegeben.

Konnte er alle täuschen?

Allgemein muss man nach den Ausführungen der Verantwortlichen aber zum Schluss kommen: R.M. musste alle vorangegangenen Tests mit Bravour bestanden haben. Von begleiteten Gruppen bis zum unbegleiteten Freigang. Und jedes Mal wurde dies vom kantonalen Massnahmenvollzug nach Prüfung eines Therapieberichts und der Konsultation der unabhängigen Fachkommission bewilligt.

Konnte der 32-Jährige so lange so viele Fachpersonen täuschen? Fälle von doppelter Buchführung bei Patienten, wie es Henning Hachtel, der Direktor der forensischen Klinik der UPK nennt, kämen vor. Einem vorgetäuschten Verhalten könne man beim Patienten über direkte Beobachtung auf die Schliche kommen.

Klar ist zum jetzigen Zeitpunkt: Alle involvierten Fachpersonen waren zuletzt davon überzeugt, dass R.M. in der Behandlung seiner Krankheit weit genug fortgeschritten war, dass unbegleiteter Freigang möglich ist. Vorgängig zu seinem Ausflug an an den Nasenweg musste er ein detailliertes Programm einreichen. So wussten die Behörden vermutlich, dass er am späteren Tatort seinen Vater besuchen wollte.

Ausgangssperre in der UPK

Als erste Reaktion auf das Tötungsdelikt wurden in der UPK alle Freigänge sistiert. Die Massnahme gilt aber nur bis Dienstag. In der Forensik der UPK gibt es insgesamt 32 Therapieplätze für den Massnahmenvollzug. «Vollzugsöffnungen sind wichtig und gesetzlich vorgeschrieben», betonte UPK-CEO Michael Rolaz.

Führt Fall R.M. zu strengeren Gesetzen?

«Das oberste Ziel muss sein, dass sich solche Taten nicht wiederholen», sagte Sicherheitsdirektorin Eymann zum Schluss. Gut möglich, dass auf Bundesebene, wo der Massnahmenvollzug geregelt ist, die Stellschrauben angezogen werden. Die politische Debatte darüber ist bereits in vollem Gang.

15:09

In der Regel kehrten Patienten sehr zuverlässig aus dem Freigang zurück. Es komme ab und an zu Verspätungen, diese würden oft auch mitgeteilt. Komme jemand nicht zur vereinbarten Zeit zurück, werde automatisch die Polizei alarmiert.

Damit ist die Pressekonferenz beendet. Wir danken fürs Interesse und Mitlesen.

15:07

Kaum Konkretes

Kann man den Fachpersonen etwas vorspielen? Könnte der R.M. die Psychiater an der UPK hinters Licht geführt haben? Fälle sogenannter doppelter Buchführung seien bekannt. Das könne man über die direkte Beobachtung des Patienten herausfinden.

Viele Fragen bleiben am Montag indes unbeantwortet. Zum konkreten Fall will man sich hier aber nicht äussern. Ob etwa die Kommunikation zwischen der UPK und der Polizei funktioniert hat, sei auch Teil der umfassenden Aufarbeitung.

Viele Fragen müsste die Staatsanwaltschaft beantworten, die aber nicht anwesend ist. Ob und wann etwa eine Öffentlichkeitsfahndung ausgelöst werde, entscheide die Staatsanwaltschaft.

14:51

12 vergleichbare Fälle

Zurzeit seien zwölf Personen mit Diagnose paranoider Schizophrenie in der Zuständigkeit von Basel-Stadt wegen eines Anlassdelikts in einer Behandlung nach Artikel 59. In der Basler UPK gibt zwei Abteilungen mit je 16 Plätzen, die für solche Massnahmen zur Verfügung stehen.

Und wie steht es um die Erfolgsquote? Bei behandelten schizophrenen Gewaltstraftätern liege das Rückfallrisiko deutlich unter dem Vergleichswert der Normalbevölkerung, sagt Hachtel. Ohne eine konkrete Zahl zu nennen.

14:50

Wer trug die Verantwortung für den Freigang?

Dies verfüge die Vollzugsbehörde, sagt Sabine Uhlmann. Zum konkreten Fall, also wie viele unbegleitete Freigänge R.M. schon hinter sich hatte, will man nicht antworten. Da wolle und dürfe man der Strafverfolgungsbehörde nicht vorgreifen.

Vor einer Vollzugslockerung, etwa einem unbegleiteten Freigang, gebe es einen ausführlichen Therapiebericht und den Entscheid der Fachkommission, bevor dieser vom kantonalen Straf- und Massnahmenvollzug bewilligt wird.

Mit dem Ausgangsgesuch müsse die gesuchstellende Person auch ein detailliertes Programm zur Ausgestaltung des Ausgangs einreichen.

Freigänge wurden kurzfristig gesperrt als erste Reaktion auf das Tötungsdelikt. Aber grundsätzlich sei man ans Gesetz gebunden und müsse Vollzugslockerung auch wieder zulassen. Das sei ab Dienstag dann wieder der Fall.

14:38

«Das oberste Ziel muss sein, dass sich solche Taten nicht wiederholen», sagt Eymann. Sie verweist dabei auch auf die aufflammende politische Debatte über den Massnahmenvollzug von psychisch kranken Straftätern. Damit öffnet sie die Runde für Fragen.

14:36

«Haben wir alles getan, wie es die wissenschaftliche Praxis verlangt?», fragt sich nun der Direktor der Klinik für Forensik der UPK Henning Hachtel. Unabhängig von der externen Untersuchung sei man schon jetzt daran, alle Abläufe zu überprüfen.

Die geschlossene stationäre Behandlung in der Klinik erfolge nach strengen Normen, die teils auch international standardisiert seien. Nach dem Eintritt des Straftäters erfolge eine umfassende ärztliche Untersuchung und er werde in einem multimodalem Setting behandelt. «Wir habe da eine hohe Fachkompetenz im Haus», betont Hachtel.

Der Fokus der Behandlung liege stark auf der Verringerung des Rückfallrisikos. Lockerungen erfolgten stufenweise und dienten auch der Überprüfung des Behandlungsfortschritts.

Wenn durch Medikamente eine klare Stabilisierung des Zustands der behandelnden Person erreicht wurde. Hachtel führt aus, dass bis zu einem unbegleiteten Ausgang schon diverse Vollzugslockerungen und begleitete Ausgänge stattgefunden haben müssen, die allesamt erfolgreich waren.

Ob im konkreten Fall alles korrekt ablief, müsse nun überprüft werden. Das sei nun Gegenstand der laufenden Untersuchung, sagt Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann.

14:24

Die Rückfallprävention laufe in allen Kantonen standardisiert ab und es komme überall das gleiche Modell zur Anwendung zur Beurteilung des Rückfallrisikos, führt Sabine Uhlmann, die Leiterin des kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugs aus.

Der Entscheid, ob Vollzugslockerungen infrage kommen, werde stets breit abgestützt durch eine unabhängige Fachkommission. Eine bedingte Entlassung müsse jährliche geprüft werden bei Straftätern im Massnahmenvollzug.

Wenn der psychopathologische Zustand stabil sei, können Freigänge bewilligt werden. Diese erfolgten aber stufenweise. Zunächst begleitet und in Gruppen. Und vor jedem Ausgang komme es zu einem neuen Assessment. Eine Rückstufung sei jederzeit möglich. «Die verurteilte Person hat zu lernen, mit der diagnostizierten Störung umzugehen, so dass sie nicht mehr delinquiert.»

Komme man nach fünf Jahren, also nach Ablauf der Massnahme zum Schluss, dass keine günstige Legalprognose zu stellen ist, könne diese verlängert werden. Bei Untherapierbarkeit kann beim Gericht eine Verwahrung beantragt werden. Bei einer bedingten Entlassung gehe das Case-Management indes an die Bewährungshilfe über.

14:11

«Wir sind bestürzt», sagt Michael Rolaz, CEO der Universitären Psychiatrischen Klinik Basel (UPK). Für uns sei ganz wichtig, dass wir die Minderung des Rückfallrisikos im Fokus haben und letztlich die Wiedereingliederung der Straftäter. Diese hätten auch das Recht, Besuch zu empfangen. Ebenso Lockerungen von Massnahmen. «Vollzugsöffnungen sind wichtig und gesetzlich vorgeschrieben», betont Rolaz.

Man müsse auch sehen, dass viele Straftäter erfolgreich behandelt und reintegriert werden. Dennoch wolle man sich nun auch einer externen Begutachtung stellen.

14:07

«Behandlung von psychisch kranken Straftätern ist mit Risiken verbunden»

Nun spricht Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger. Auch er spricht den Angehörigen zunächst sein Beileid aus und betont seine Betroffenheit.

Psychisch kranke Straftäter seien Patienten. «Die Behandlung von psychisch kranken Straftätern ist mit Risiken verbunden», sagt Engelberger. Dieser Verantwortung stelle man sich seit Jahren. In diesem Fall könne es sein, dass man diese Verantwortung auf tragische Weise nicht wahrgenommen habe.

14:02

«Der Fall bedarf einer ehrlichen Aufarbeitung»

«Unsere Gedanken sind zuallererst bei den Angehörigen dieser Tat», eröffnet Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann die Pressekonferenz. Die Öffentlichkeit habe Anspruch, informiert zu werden über die Tat und die Vorgeschichte. Zum jetzt laufenden Verfahren könne man nichts sagen. «Aber der Fall bedarf einer ehrlichen Aufarbeitung und damit wollen wir heute beginnen.»

Für den Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig. Interkantonal tausche man sich dabei auf Konkordatsebene aus, damit der Vollzug überall gleich gehandhabt werde.

13:21

Kein unbegleiteter Freigang mehr für gefährliche Straftäter?

Am Donnerstagnachmittag hat der verurteilte Mörder R.M. auf einem unbegleiteten Freigang mutmasslich eine 75-jährige Frau in einem Wohnhaus am Basler Nasenweg getötet. Mutmasslich wollte er seinen Vater besuchen, der im gleichen Haus lebt. Einen Tag später konnte der 32-Jährige dank Hinweisen von Dritten am Unteren Rheinweg festgenommen werden.

R.M. hat schon vor zehn Jahren zwei Frauen im Basler Breite-Quartier getötet, eine davon war eine Nachbarin seines Vaters. Beim heute 32-Jährigen wurde schon 2010 Schizophrenie diagnostiziert, gegen eine stationäre Behandlung wehrten sich allerdings seine Eltern und er selbst. Die Bluttat 2014 beging er im Wahn und war deshalb nicht schuldfähig. Anstelle einer Haftstrafe wurde deshalb eine stationäre Behandlung nach Artikel 59 des Strafgesetzbuchs angeordnet.

Dass er auf dem Freigang – es war gemäss Angaben des Basler Justizdepartements nicht der erste – wieder ein Tötungsdelikt begangen hatte, hat eine Debatte über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern entfacht – insbesondere stehen nun Forderungen nach einer restriktiveren Praxis bei Vollzugslockerungen im Raum. Etwa, dass Straftäter, wie R.M., die ein Tötungsdelikt begangen haben, keinen unbegleiteten Freigang mehr erhalten dürfen.

In der Breite kam es am Donnerstagnachmittag zu einem Grosseinsatz. Die Polizei sperrte das Gebiet grossflächig ab.
Am frühen Abend informierte die Staatsanwaltschaft dann, dass eine 75-Jährige leblos in einem Treppenhaus gefunden worden ist.
Schon vor zehn Jahren kam es im gleichen Haus zu einem Tötungsdelikt.
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In der Breite kam es am Donnerstagnachmittag zu einem Grosseinsatz. Die Polizei sperrte das Gebiet grossflächig ab.

20min

Heute informiert das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) in einer Pressekonferenz um 14 Uhr über den Vorgang mit Straf- und Massnahmenvollzug und den medizinischen Abklärungen bei Tätern mit besonderen Krankheitsbildern.

An der Pressekonferenz teilnehmen werden Stephanie Eymann, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Lukas Engelberger, Vorsteher des Gesundheitsdepartements, Sabine Uhlmann, Leiterin des kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugs, Michael Rolaz, CEO der UPK, und Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK. 20 Minuten berichtet live.