BaselGault-Millau-Geheimtipp fiel bei Inspektion doppelt durch
Das libanesische Restaurant schaffte es zuletzt sogar in den Louis Vuitton Guide. Wegen eklatanter Mängel kassierte der Wirt aber einen Strafbefehl. Jetzt sei alles wieder in Ordnung, versichert dieser.
Darum gehts
Ein bekanntes orientalisches Restaurant in Basel wies bei Kontrollen des Lebensmittelinspektorats gravierende Mängel auf.
Der Betriebsinhaber und die Bewilligungsinhaberin wurden beide nun rechtskräftig per Strafbefehl zu Bussen verurteilt.
Inzwischen seien alle Mängel behoben und eine Nachkontrolle habe keine Beanstandungen mehr gezeitigt, beteuert der Betriebsinhaber.
«In der libanesischen Wohlfühloase gibt es die vielleicht besten Falafel ausserhalb des Libanons», schrieb der Gault Millau über das angesagte orientalische Basler Restaurant, das auch ein Feature im Louis Vuitton Guide erhalten hat. Doch hinter den Kulissen stand nicht alles zum besten. Die Bewilligungsinhaberin und der Wirt des Restaurants kassierten einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl von der Basler Staatsanwaltschaft wegen diverser Verstösse gegen das Lebensmittelgesetz.
Der Strafbefehl, der 20 Minuten vorliegt, erging als Folge zweier Kontrollen des Basler Lebensmittelinspektorats am 13. Januar und 10. August im letzten Jahr. Bei beiden Kontrollen wurden zahlreiche Mängel festgestellt. Darunter fehlende Fugen in der Vorbereitungsküche, in denen sich Schmutz ansammelte, eine verschmutzte Schnecke der Falafelmaschine oder schwarzer Schimmel in der Crushed Ice Maschine. Bei beiden Kontrollen wurden auch verdorbene Speisen von den Vortagen gefunden.
«Die Gesundheit der Konsumenten dadurch einer erheblichen Gefahr ausgesetzt»
Restaurant in Basel behob Mängel nicht
«Das vom Betrieb ausgehende Risiko wurde als erheblich eingestuft», hiess es nach der Kontrolle vom 13. Januar und am 10. August wurde das Risiko gar als «gross» eingestuft. «Die Gesundheit der Konsumenten dadurch einer erheblichen Gefahr ausgesetzt», so der Befund des Lebensmittelinspektorats.
Beide Male sei eine sofortige Mängelbehebung und Stellungnahme des Betriebsinhabers und der Bewilligungsinhaberin verfügt worden. Beide Male kamen die beschuldigten Personen den Aufforderungen des Lebensmittelinspektorats nicht nach, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.
Der Geschäftsführer des Lokals wurde deswegen zu einer Busse von 2000 Franken und die Bewilligungsinhaberin zu 1000 Franken verurteilt.
«Wir haben alle Mängel behoben und hatten eine beanstandungsfreie Nachkontrolle»
«Das war für mich ein Schock», sagt der Betriebsinhaber, als ihn 20 Minuten mit dem Strafbefehl konfrontiert. Er beteuert, dass zwischenzeitlich alle Mängel behoben wurden und dies durch eine Nachkontrolle bestätigt worden sei. Es habe letztes Jahr, als es zu den Beanstandungen gekommen war, Wechsel im Personal gegeben. «Da wurde einiges vernachlässigt», gibt er zu. Die Beanstandungen hätten auch personelle Konsequenzen gehabt. «Inzwischen wurden die Abläufe verbessert», beteuert der Gastronom.
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