Experten ordnen ein«Bei Luca Hänni handelt es sich um Promistalking – das ist in der Schweiz selten»
Beim «Donnschtig-Jass» kam es aufgrund von Luca Hännis Stalkerin zu einem Polizeieinsatz. Die 23-Jährige verfolgt den Sänger seit Jahren. Experten erklären, wie gefährlich Stalking werden kann.
Darum gehts
Seit Jahren wird Luca Hänni von einer Stalkerin verfolgt.
Zuletzt tauchte die 23-jährige Z. beim «Donnschtig-Jass» auf, wo der Berner und seine Verlobte Christina Luft einen Auftritt hatten. Dabei kam es zu einem Polizeieinsatz.
Doch wie geht es dem Sänger jetzt? Was sagt SRF zu dem Vorfall? Und welche Auswirkungen hat Stalking auf die Opfer?
Hinter den Kulissen der jüngsten Produktion von «Donnschtig-Jass» in Unterschächen UR, wo Luca Hänni und seine Verlobte Christina Luft (33) zu Gast waren, kam es zu einem Polizeieinsatz. Die Beamten haben eine 23-jährige Frau festgenommen, bei der es sich laut «Blick» (Bezahlartikel) um die Stalkerin des Musikers handelte. Gemäss SRF wurde «ein aktuelles Rayonverbot missachtet». Mittlerweile ist Z. wieder aus der polizeilichen Massnahme «entlassen» worden. Es bestand laut SRF zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für das Publikum.
Auf Anfrage von 20 Minuten teilte das Management von Luca Hänni mit, dass sich der Berner aktuell «zum laufenden Verfahren nicht äussern» könne. Doch weder bei der Kantonspolizei Uri, wo sich der Fall ereignet hat, noch bei der Kantonspolizei Bern, wo das Paar wohnt, sei diesbezüglich eine Anzeige eingegangen, wie es von den Medienstellen heisst. Dies kann laut der Kantonspolizei Bern den Grund haben, dass sich bereits ein Verfahren beim Zivilgericht befindet, dann hätte die Polizei nichts damit zu tun.
Luca Hänni: Angelegenheit sei «absolut ernst»
Bereits seit Jahren lauerte die Frau dem Sänger auf, verfolgt ihn zu seinen Konzerten, weiss sogar, wo er mit Christina wohnt. Die Angelegenheit ist laut Hänni «absolut ernst». Grob wird Stalking folgendermassen definiert: «Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.» Ab welchem Zeitpunkt sich eine Person bedroht und schwerwiegend beeinträchtigt fühle, sei aber sehr unterschiedlich, erklärt Fabian Ilg von der Schweizer Kriminalprävention. Laut Experten erschwert es der Umstand, dass Stalking in der Schweiz kein Straftatbestand ist, die Frau zu stoppen.
Für den Musiker und seine Familie dürfte die Situation immer belastender werden. Laut Ilg verstärken Stalkerinnen und Stalker nämlich oft über die Zeit ihre Annäherungs- und Kontaktversuche. Zudem stünde man «ständig unter potenzieller Beobachtung und weiss nie, was als Nächstes passiert». Dies könne sich drastisch auf die psychische Verfassung der Opfer auswirken, wie Natalie Schneiter von der Fachstelle Häusliche Gewalt und Stalking in Bern 20 Minuten erklärt. «Stalking kann von ständiger Nervosität und Schlafstörung über Angst und Isolation bis hin zu Depressionen und posttraumatischer Belastungsstörung führen.»
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Stalking betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Elternberatung, Tel. 058 261 61 61
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Die unterschiedlichen Formen von Stalking
Die Formen von Stalking können dabei unterschiedlich sein – insbesondere was die virtuelle und die Offline-Welt betrifft. «In der realen Welt zeichnet sich Stalking dadurch aus, dass dem Opfer nachgestellt wird, also wiederholt die räumliche Nähe zum Opfer gesucht wird. Das Internet ist im Gegensatz dazu vielfältig, was mehr Möglichkeiten zum Stalken bietet», erklärt Schneiter.
Im Fall Luca Hänni handelt es sich laut der Expertin um einen Spezialfall, ein sogenanntes Promistalking. «Diese Art von Stalking ist in der Schweiz eher selten. Bei Promistalking sucht der Stalker oder die Stalkerin vermehrt die physische Nähe zur prominenten Person in Form von Konzert- oder Theaterbesuchen, sucht im Internet Informationen über den Aufenthalt ihres Opfers oder dessen Wohnort und schickt wiederholt unerwünschte Nachrichten in Form von Liebes- oder Hassbriefen sowie Rachewünsche per Mail oder Direktnachrichten.» Dieses Verhalten zeigte sich in der Vergangenheit auch bei der 23-jährigen Z., die Hänni in der Vergangenheit zahlreiche Eifersuchtsnachrichten, die 20 Minuten vorliegen, schickte.
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