Q&ANach Drama um Luca Hänni – das kannst du bei Stalking tun
Seit Jahren wird Luca Hänni von einer Stalkerin verfolgt. Bei der Produktion vom «Donnschtig-Jass» kam es nun zu einem polizeilichen Zwischenfall. Im Q&A sagen wir, was man als Opfer tun kann.
Darum gehts
Luca Hänni (28) und Christina Luft (33) erlebten vergangene Woche einen Vorfall mit einer Stalkerin. Sogar die Polizei musste einschreiten.
Die 23-jährige Z. verfolgt den Musiker bereits seit Jahren.
Doch ab wann ist es Stalking? Und wie kann man sich als Opfer dagegen wehren? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wann handelt es sich um Stalking?
Gemäss der Schweizerischen Kriminalprävention versteht man unter Stalking «das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, sodass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird». Dabei gäbe es laut Natalie Schneiter von der Fachstelle Häusliche Gewalt und Stalking in Bern drei wichtige Aspekte, die Stalking ausmachen: «Dem Opfer wird wiederholt und über einen längeren Zeitraum nachgestellt und/oder ihm werden Nachrichten geschickt, das Opfer empfindet die Aktionen als störend und belästigend und es ist eine Ziel- sowie eine Tatperson involviert.» Wenn die Täterschaft mehrere Personen beinhalte, dann spreche man von Mobbing.
Soll man den Stalker oder die Stalkerin selbst kontaktieren?
Die Schweizerische Kriminalprävention rät, dass man der Stalkerin oder dem Stalker einmal und unmissverständlich klarmachen soll, dass kein Kontakt (mehr) gewünscht ist – im Idealfall sind Zeugen oder Zeuginnen dabei oder es wird schriftlich festgehalten. Anschliessend sollte man als Opfer allerdings konsequent bleiben und nicht auf nachfolgende Kontaktversuche eingehen.
Wurdest du schon mal verfolgt?
Warum sollte man zur Polizei gehen?
Zwar kann es sich zu Beginn eher um ein «unangenehmes Eindringen in die Privatsphäre» handeln, doch Stalkerinnen und Stalker können gefährlich werden. «Oft leiden sie unter einer verzerrten Wahrnehmung und die Ablehnung seitens ihrer Opfer interpretieren sie falsch oder nehmen sie gar nicht wahr», wie die Schweizerische Kriminalprävention schreibt. Die anfänglich wohlwollende Handlung könne sich schnell in physische und sexuelle Gewalt umändern. «Es ist bekannt, dass viele Stalkerinnen und Stalker von ihrem Tun ablassen, wenn Behörden reagieren. Je früher ihnen von offizieller Seite deutlich Grenzen gesetzt werden, desto wahrscheinlicher stoppen die Stalking-Handlungen».
Wie geht die Polizei bei Stalkingfällen vor?
Zuerst werden die Gesamtumstände in Erfahrung gebracht, anschliessend wird «bei einfach erfassbaren respektive eindeutig strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen eine Anzeige» aufgenommen. Die meisten Betroffenen melden sich telefonisch bei der Polizei, wie Gustav Planzer, stellvertretender Kommandant der Kantonspolizei Uri, 20 Minuten verrät. Dabei wird der Wunsch geäussert, dass das «störende» Verhalten einer Drittperson aufhört. «In solchen Fällen nehmen wir mit der Drittperson Kontakt auf und weisen auf das Anliegen der ‹belästigten› Person hin und informieren betreffend der (rechtlichen) Einordnung der Situation», so Planzer weiter. Regelmässig wollen die «belästigten» Personen jedoch keine Anzeige erstatten.
Wie sieht die rechtliche Lage in der Schweiz aus?
In der Schweiz gibt es bislang keinen Straftatbestand, der Stalking als solches für illegal erklärt. Einzelne Handlungen können jedoch die strafrechtlichen Grenzen durchaus überschreiten und somit zur Anklage gebracht werden. Infrage kommen hier etwa Drohung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage oder die Missachtung eines konkreten Verbotes wie Kontakt- oder Rayonverbot.
Auch bei Nötigung kann laut Schneiter strafrechtlich vorgegangen werden: «Hierbei muss aber bewiesen werden, dass das Leben des Opfers sichtlich durch das Stalking verändert wurde – etwa, wenn das Opfer beispielsweise einen anderen Arbeitsweg wählt oder gewisse Orte meidet.» Zudem kann der zivilrechtliche Weg beschritten werden. Beim Cyberstalking bestünden mehr Straftatbestände. «Meist werden den Stalkerinnen und Stalkern Geldbussen und Kontaktverbote auferlegt», so die Expertin im Bereich Stalking.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Stalking betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Elternberatung, Tel. 058 261 61 61
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.