Bei YB-SpielPyro im Gästesektor wird für Servette-Fan richtig teuer
Weil er unerlaubterweise vor dem Spiel gegen YB im April 2022 eine Pyro zündete, wurde ein 26-jähriger Servette-Fan verurteilt. Er muss tief in die Tasche greifen.
Darum gehts
Wegen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und das Kantonale Strafgesetz muss Xavier G.* fast 11'000 Franken bezahlen.
Er hatte vor dem Anpfiff beim Servette-Auswärtsspiel gegen YB eine Handlichtfackel gezündet.
Für ihn kommt erschwerend hinzu, dass bereits mehrere bedingte Strafen gegen ihn ausgesprochen worden waren.
Das sechstplatzierte Servette gastierte am 23. April 2022 in Bern beim Dritten YB – das Spiel ging am Ende mit 3:1 an die Berner. Im Gästesektor: Xavier G.* Der heute 26-Jährige brannte kurz vor dem Anpfiff eine Handlichtfackel ab. Die Aktion, die rund eine Minute dauerte, kommt ihn nun teuer zu stehen.
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilte Xavier G. nämlich wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Kantonale Strafgesetz.
Letzteres, weil er sich beim Abbrennen mit einer schwarzen Sturmhaube vermummt und damit gegen das Verbot verstossen hatte, sich bei bewilligungspflichtigen Versammlungen unkenntlich zu machen.
Bereits mehrfach vorbestraft
Weil Xavier G. durch einschlägige Urteile aus dem Kanton Genf bereits auf Bewährung war, muss er nun tief in die Tasche greifen. Er hatte 2021 eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken kassiert, die ihm an die Strafe in Bern angerechnet wird.
Im Sinne einer Gesamtstrafe muss er nun 75 Tagessätze à 130 Franken (9750 Franken) bezahlen. Dazu kommen eine Busse von 100 Franken und 800 Franken Gebühren. Total ergibt das 10'650 Franken, die Xavier G. für seine Gesetzesverstösse bezahlen muss.
Es existieren noch weitere Urteile gegen ihn. Das aktuelle gilt als Zusatzstrafe zu einer Verurteilung aus dem Juni 2023 in Genf. Zudem sprach ihn die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland im August 2020 schuldig und erteilte ebenfalls eine bedingte Strafe von 2600 Franken. Diese wird nicht widerrufen – es hätte für Xavier G. also noch teurer kommen können.
«Keine günstige Prognose»
Als Begründung für den Widerruf der bedingten Geldstrafe, führt die Staatsanwaltschaft aus, dass der 26-Jährige sich innerhalb der Probezeit nun zum wiederholten Male strafbar gemacht habe. «Bedingt ausgesprochene Strafteile scheinen keine Wirkung auf den Beschuldigten bzw. sein Wohlverhalten zu haben», heisst es im Strafbefehl.
Entsprechend könne ihm im Rahmen einer Gesamtwürdigung für die Zukunft keine günstige Prognose ausgestellt werden.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig und das Urteil wird im Strafregister eingetragen.
* Name geändert

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