Basel: Betteln in Parks muss erlaubt sein – Bundesgericht pfeift Kanton zurück

Publiziert

BaselBetteln in Parks muss erlaubt sein – Bundesgericht pfeift Kanton zurück

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das partielle Bettelverbot in Basel-Stadt teilweise gutgeheissen. Grundsätzlich seien die Einschränkung, die der Kanton erlassen hat, aber rechtskonform.

Das Bundesgericht stützt das teilweise Basler Bettelverbot weitgehend. Es macht aber eine Einschränkung.
In Parks müsse Betteln erlaubt bleiben. Hier sei die Bevölkerung durch das Verbot von aufdringlichem und aggressivem Betteln ausreichend geschützt.
Seit Herbst 2021 gilt in Basel ein teilweises Bettelverbot. So darf etwa im Abstand von fünf Metern zu Ladengeschäften und Haltestellen nicht mehr gebettelt werden.
1 / 3

Das Bundesgericht stützt das teilweise Basler Bettelverbot weitgehend. Es macht aber eine Einschränkung.

Philip Salzmann

Darum gehts

  • In Basel gilt seit Herbst 2021 ein teilweises Bettelverbot.

  • Mit dem Verbot reagierte der Kanton auf den «Betteltourismus» aus Rumänien.

  • Das Bundesgericht gab einer Beschwerde gegen die Verordnung nun teilweise recht.

Der Kanton Basel-Stadt hat im Herbst 2021 das Betteln im öffentlichen Raum weitreichend eingeschränkt. Dies, nachdem die grosse Zahl von Bettelnden aus Rumänien für Reklamationen sorgte und eine hitzige politische Debatte entfachten und den Ruf nach einem Bettelverbot laut werden liessen. Der Kanton erliess daraufhin ein teilweises Bettelverbot im Übertretungsstrafgesetz. Das Betteln ist seither im Abstand von fünf Metern zu Haltestellen und Ladengeschäften sowie in Parks verboten. 

Das geht zu weit, urteilte nun das Bundesgericht, das eine Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen nun teilweise gutgeheissen hat. Das Bettelverbot in öffentlichen Parkanlagen wird als unverhältnismässig aufgehoben. Personen, die einen Park aufsuchen, seien durch das Verbot von aufdringlichem oder aggressivem Betteln ausreichend geschützt, befinden die Lausanner Richter.

Die übrigen Regeln, die der Kanton erlassen hat, liessen sich aber verfassungskonform auslegen. Einzig bei der Sanktionierung von Verstössen mit Bussen sei der Kanton angehalten, mildere Massnahmen zu ergreifen, wenn bloss passives Betteln vorliege. Sonst stelle die Busse lediglich einen Zwischenschritt zum Freiheitsentzug dar, was mit Blick auf die besondere Vulnerabilität und Bedürftigkeit der bettelnden Menschen nicht zulässig sei.

Man werde nun prüfen, wie weit diese milderen Mittel in einer Verordnung verankert werden können, teilte das Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement mit. An der Praxis ändere sich derweil wenig. «Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat bereits bisher beim passiven Betteln zuerst auf die geltende Regelung aufmerksam gemacht und erst bei erneuter Nichtbeachtung zur Ordnungsbusse gegriffen», hält das JSD fest.

Einheimische Bettelnde freuten sich über die Einführung des partiellen Verbots.

20 Minuten

Lebst du oder lebt jemand, den du kennst, in Armut?

Hier findest du Hilfe:

Tischlein deck dich, Lebensmittelhilfe

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

Deine Meinung zählt