Bezirksgericht Dielsdorf: Bambus-Blockade hat für Klimaaktivistin keine Folgen

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Bezirksgericht DielsdorfBambus-Blockade hat für Klimaaktivistin keine Folgen

Die Einzelrichterin hat eine Medizinstudentin vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die 23-Jährige hat im Mai 2022 als Pressesprecherin bei einer Tanklager-Blockade in Rümlang agiert.

Die Aktivisten stellten acht Meter hohe Bambusgerüste auf.
Die Pressesprecherin am Prozess vor dem Bezirksgericht Dielsdorf.
Die Einzelrichterin hat die 23-Jährige freigesprochen.
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Die Aktivisten stellten acht Meter hohe Bambusgerüste auf.

Tamedia/Astrit Abazi

Darum gehts

  • Eine Studentin, die sich an einer Blockade an einer Tankanlage in Rümlang beteiligt haben soll, stand vor Gericht.

  • Die Staatsanwältin verlangte eine Verurteilung wegen Nötigung.

  • Die Einzelrichterin hat die 23-jährige Zürcherin freigesprochen.

Vier Aktivisten kletterten auf das acht Meter hohe Gerüst und sieben weitere junge Leute, darunter die Beschuldigte, agierten als «Bodencrew». Die Kantonspolizei Zürich beendete die Aktion im Mai 2022 nach rund sechs Stunden und die Beschuldigte wurde für knapp zwei Stunden verhaftet. Die Feuerwehr und die Polizei mussten dabei die vier Aktivisten vom Gerüst herunterholen.

Die heute 23-jährige Medizinstudentin aus der Stadt Zürich war eine der Aktivisten, die an der unbewilligten «Klimastreik Schweiz»-Demo den Zugang der Lastwagen zur TAR-Tankanlage blockiert haben soll.

Die Kantonspolizei schrieb danach in einer Medienmitteilung: «Der Verkehr auf der Flughofstrasse in Rümlang war durch die Störaktion leicht beeinträchtigt. Die Zufahrt zur Tankanlage konnte während der ganzen Aktionsdauer gewährleistet werden.»

Strafbefehl angefochten

Die Studentin wurde von der Staatsanwältin wegen Nötigung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt und muss die Untersuchungskosten von tausend Franken bezahlen. Sie focht den Strafbefehl an und gelangte ans Bezirksgericht Dielsdorf.

Am Prozess vom Freitag machte die Schweizerin keine Aussagen. In der Untersuchung hatte sie der Staatsanwältin gesagt, dass sie an der Aktion nicht beteiligt war, sondern einzig als Mediensprecherin agiert habe. Ihr Anwalt verlangte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch. Seine Mandantin soll eine Genugtuung von 200 Franken für die knapp zweistündige Haft erhalten. «Sie hat sich nicht an der Blockade beteiligt und den Verkehr nicht behindert.»

Mit gelber Weste und Aufschrift «Pressesprecherin»

In der Anklageschrift sei auch nicht umschrieben, welchen Nötigungsbeitrag die junge Frau geleistet habe. Sie sei nie auf der Fahrbahn gestanden, habe sich im Hintergrund aufgehalten und eine gelbe Weste mit der Aufschrift «Mediensprecherin» getragen. «Das kann und darf nicht strafbar sein», sagte der Anwalt. Es gehe nicht, dass die Staatsanwaltschaft eine friedliche Kundgebung kriminalisiere.

Er erwähnte, dass die Zufahrt der Lastwagen möglich gewesen sei. «Dies hat auch der Sprecher der Kantonspolizei gesagt und Videoaufnahmen zeigen dies.» So könne man sehen, wie ein LKW-Chauffeur die Aktivisten beschimpfte und die Strasse während zwei Minuten und 15 Sekunden blockiert war.

Blockade zu kurz für Nötigungsvorwurf

Die Einzelrichterin sprach die Beschuldigte frei und sprach ihr für die zweistündige Haft eine Genugtuung von hundert Franken zu. Wie lange die Blockade gedauert habe, könne man anhand der Akten nicht mehr genau eruieren. Vermutlich seien es zwei bis drei Minuten gewesen, was für eine Nötigung nicht reiche. Auch die Polizei habe gesagt, dass die Durchfahrt gewährleistet gewesen sei. Aus diesen Gründen sei der Freispruch erfolgt.



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