EU-Kommission: Verfahren gegen Temu wegen gefährlicher Produkte

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Billig-OnlinehändlerGefährliche Produkte? EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Temu

Die EU-Kommission wirft dem Onlinehändler Temu Verstösse gegen den Digital Services Act vor. Brüssel will gefälschte und riskante Produkte unterbinden.

Der chinesische Billig-Onlinehändler Temu gerät ins Visier der EU-Kommission.
Dabei geht es unter anderem um den Verkauf gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte auf der Plattform.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager fordert, dass Temu EU-Standards einhält.
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Der chinesische Billig-Onlinehändler Temu gerät ins Visier der EU-Kommission.

IMAGO/NurPhoto

Darum gehts

  • Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den Onlinehändler Temu eröffnet.

  • Temu wird verdächtigt, gefälschte oder gefährliche Produkte anzubieten.

  • EU-Kommissarin Margrethe Vestager fordert, dass Temu EU-Standards einhält.

Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen den Billig-Onlinehändler Temu eröffnet. Die Brüsseler Kommission verdächtigt das in China gegründete Unternehmen laut einer Mitteilung vom Donnerstag, gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zu verstossen. Dabei geht es unter anderem um den Verkauf gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte auf der Plattform.

Härtere Gangart gefordert

Vizekommissionspräsidentin Margrethe Vestager forderte Temu auf, sicherzustellen, dass die Produkte auf der Plattform «den EU-Standards entsprechen und den Verbrauchern nicht schaden». In dem Verfahren untersucht die EU-Kommission auch das Design der Online-Plattform, das Käufer «potenziell süchtig» machen und zu ungeplanten Ausgaben verleiten soll. Das Bundeswirtschaftsministerium und Verbraucherverbände befürworten eine härtere Gangart gegen Temu sowie andere Billighändler wie Shein.

Temu erklärte sich erneut zur Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden bereit. Ziel des Unternehmens sei ein «sicherer, vertrauenswürdiger Marktplatz für Verbraucher», erklärte Temu.

Was denkst du über die Untersuchungen der EU-Kommission gegen Temu?

Das EU-Gesetz für digitale Dienste legt grossen Online-Plattformen besondere Sorgfaltspflichten auf. Bei nachgewiesenen Verstössen kann die EU-Kommission ein Bussgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

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