Binningen BLEhemann hat Leiche von Miss-Schweiz-Finalistin zerstückelt
Die ehemalige Miss-Schweiz-Finalistin K.J.* wurde im Februar in Binningen mutmasslich von ihrem Ehemann getötet. Ein Haftentlassungsgesuch bringt Details der Tat ans Licht.
Darum gehts
Am 13. Februar wurde in Binningen die 38-jährige K.J. Opfer eines Tötundsdelikts.
Ihr Ehemann (41) wurde unter dringendem Tatverdacht verhaftet und befindet sich in Untersuchungshaft.
Ein Bundesgerichtsurteil zu einem Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten bringt jetzt neue Details zur Tat ans Licht.
Am 13. Februar wurde in Binningen die ehemalige Miss-Schweiz-Finalistin und Unternehmerin K.J.* tot in ihrem Wohnhaus am Binninger Villenhügel vorgefunden. Ihr Ehemann wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Wie aus einem am Mittwoch publizierten Bundesgerichtsurteil hervorgeht, hat der 41-Jährige schon mehrfach erfolglos ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Die getötete K.J. hinterlässt zwei Töchter.
Obduktionsbericht wie aus einem Horror-Film
Daraus geht auch hervor, dass er am 19. März anlässlich einer Tatrekonstruktion die Tötung seiner Ehefrau gestanden hat. Diese habe ihn, «nach einem zunächst positiv verlaufenen Gespräch, unvermittelt mit einem Messer angegriffen». Er habe sie dann «erwürgt» beziehungsweise «umgebracht».
Anlässlich der Haftanhörung vom 15. Februar behauptete er noch, er habe seine Frau im gemeinsam bewohnten Haus bei der Treppe tot aufgefunden und sie anschliessend in der Waschküche in Panik zerstückelt. Gemäss Obduktionsbericht habe er sie mit einer Stichsäge und einer Gartenschere wortwörtlich zerlegt. Anschliessend habe er sie zerkleinert und in einer Chemikalie aufgelöst.
Der von ihm dazu verwendete industrielle Stabmixer, den er für ein Pfadiheim in Thun beschafft habe, habe sich zufälligerweise bereits im Keller befunden.
Planmässig und von Panik keine Spur
Aufgrund des aktuellen Untersuchungsstands bestünden beim Beschwerdeführer konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung. Er habe eine auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung der Mutter seiner beiden Kinder an den Tag gelegt, so das Gericht.
Der Obduktionsbericht widerspricht auch seiner Darstellung, dass das Erwürgen seiner Ehefrau eine Notwehrhandlung auf ihren Messerangriff gewesen sei. Vielmehr sei sein Vorgehen planmässig und systematisch gewesen. Das spreche klar gegen eine spontane Panik-Reaktion.
Schon zu Ex-Partnerin gewalttätig
Weiter geht aus dem Bundesgerichtsurteil hervor, dass der Beschuldigte schon früher gewalttätig gegen eine ehemalige Lebenspartnerin wurde. Diese sagte bei ihrer Einvernahme aus, der Beschuldigte sei ihr mit dem Auto über den Fuss gefahren und es sei zu häuslicher Gewalt am damaligen Wohnort in Bern gekommen.
Auch ist aktenkundig, dass er gegen seine Ehefrau K.J. gewalttätig wurde. So liegt etwa eine polizeiliche Notfallanzeige vom 14. Juli 2023 vor. Fotos des Opfers mit früher erlittenen Würgemalen lägen ebenfalls vor. 20 Minuten weiss, dass K.J. sich von ihrem Mann trennen wollte.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Beschuldigten gegen die Abweisung seines Haftentlassungsgesuchs beim Kantonsgericht vom 26. Juni abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht Anklage gegen den 41-jährigen erhoben, er verbleibt damit in Haft.
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Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Familientrauerbegleitung.ch
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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