Frau kündigteCoop verbietet Kopftücher für Mitarbeitende im Verkauf
A.T. darf bei Coop nicht mit einem Kopftuch arbeiten. Kopfbedeckungen sind laut Bekleidungsvorschriften von Coop im Verkauf untersagt. Die dreifache Mutter fühlt sich diskriminiert und kündigte.
Darum gehts
Verkaufsmitarbeitende von Coop und Denner dürfen während der Arbeit kein Kopftuch tragen.
Eine Coop-Mitarbeiterin fühlte sich dadurch diskriminiert und kündigte.
Bei Aldi, Lidl und Migros Zürich gibt es hingegen kein Kopftuchverbot.
A.T.* arbeitet seit zwölf Jahren bei Coop, unter anderem an der Kasse. Die Muslimin hat sich intensiv mit ihrer Religion auseinandergesetzt. «Ich war schon immer sehr religiös. Ich suchte nach mehr Spiritualität in meinem Leben und las mehrere Bücher wie den Koran. Im Mai fühlte ich mich dazu bereit, meine Religion gegen aussen zu repräsentieren und ein Kopftuch zu tragen», sagt die dreifache Mutter.
T. kündigt Job wegen Kopftuchverbot
T. suchte daraufhin das Gespräch mit ihren Vorgesetzten. Doch diese wiesen darauf hin, dass Kopftücher gemäss Bekleidungsreglement nicht erlaubt seien. «Ich betonte, dass ich gerne bei Coop bleiben möchte, aber es gab keine passende Lösung.»
Die dreifache Mutter fühlt sich verletzt und diskriminiert. «Coop hat mir quasi gesagt, entweder gehst du arbeiten oder du trägst ein Kopftuch.» Das Kopftuch nur in der Freizeit zu tragen, komme für sie nicht infrage. «Entweder ganz oder gar nicht. Alles andere ist für mich persönlich ein Betrug», so die Schweizerin. Für die Frau Mitte 30 war klar, ihren Job zu kündigen. Sie ist von ihrem Arbeitgeber schwer enttäuscht: «Coop wirbt damit, Inklusion und Integration zu fördern. Doch das Kopftuchverbot beweist das Gegenteil.»
Sollen Verkaufsmitarbeitende ein Kopftuch tragen dürfen?
«Kopftücher gehören nicht zur Verkaufsuniform»
Coop bestätigt den Vorfall gegenüber 20 Minuten, äussert sich aus personalrechtlichen Gründen aber nicht weiter zum konkreten Fall. Dass die Vorgesetzten von T. das Tragen eines Kopftuchs nicht erlaubt haben, begründet der Detailhändler so: «Im Verkauf sind Kopfbedeckungen wie Baseball-Kappen, Hüte, Mützen oder Kopftücher generell nicht erlaubt, da diese nicht zur Verkaufsuniform gehören.»
Auch den Vorwurf, T. zu diskriminieren, weist Coop zurück: Bekleidungsvorschriften hätten nichts mit Integration und Inklusion gemeinsam. «Wenn Mitarbeitende darauf bestehen, ein Kopftuch bei der Arbeit zu tragen, suchen wir gemeinsam nach Lösungen, beispielsweise einem Arbeitsort, wo das Bekleidungsreglement eine Kopfbedeckung zulässt.» Erlaubt sei das Kopftuch unter anderem in den Bereichen Administration, Produktion und Logistik.
*Initialen geändert
Detailhandel
Kopftücher bei Aldi, Lidl und Migros Zürich erlaubt
Aldi kennt kein Kopftuchverbot: «Für uns ist selbstverständlich, dass unsere Mitarbeitenden ein Kopftuch oder einen Turban tragen dürfen.» Auch bei Lidl gibt es weder ein Kopftuch- noch ein Turbanverbot. Bei der Migros gibt es regional unterschiedliche Regelungen. Während Mitarbeitende mit direktem Kundenkontakt in Zürich aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen dürfen, ist es für Mitarbeitende in Basel, der Ostschweiz, dem Aargau, Bern und Solothurn nicht erlaubt. «Dieses Reglement ist allerdings schon viel älter als die Diskussion ums Kopftuchtragen», ergänzt die Medienstelle der Migros Aare. Bei Denner existiert aktuell ebenfalls ein Verbot von jeglichen Kopfbedeckungen. «Diese Regelungen, einschliesslich weiterer äusserlicher Merkmale wie Piercings oder Schmuck, durchlaufen allerdings derzeit eine Prüfung», ergänzt die Medienstelle von Denner.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Beratungsnetz für Rassismusopfer
GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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