GrossbritannienDarf er sterben? – Fall des hirntoten Archie (12) kommt erneut vor Gericht
Nur Stunden vor dem geplanten Abschalten der lebenserhaltenden Maschinen kommt der Fall des im Koma liegenden Buben Archie (12) noch einmal vor Gericht. Die britische Regierung möchte es so.
Darum gehts
Wenige Stunden vor dem geplanten Ende lebenserhaltender Massnahmen für einen unheilbar kranken Jungen in England kommt der Fall erneut vor Gericht. Am späten Montagvormittag sollte ein Berufungsgericht in London auf Bitten der britischen Regierung erneut über das Schicksal des Zwölfjährigen beraten, wie die BBC berichtete. Zuvor hatten sich Archies Eltern an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt – dieser forderte daraufhin, die Massnahmen fortzusetzen, bis der Antrag geprüft ist.
Archie hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma. Ein Berufungsgericht hatte vor einer Woche den Antrag der Eltern abgelehnt, die lebenserhaltenden Massnahmen fortzusetzen. Das sei im besten Interesse von Archie.
Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Grossbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Masse berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.
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Pro Pallium, Trauergespräche und Trauertreffen
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Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
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