Grossbritannien: Darf er sterben? – Fall des hirntoten Archie (12) kommt erneut vor Gericht

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GrossbritannienDarf er sterben? – Fall des hirntoten Archie (12) kommt erneut vor Gericht

Nur Stunden vor dem geplanten Abschalten der lebenserhaltenden Maschinen kommt der Fall des im Koma liegenden Buben Archie (12) noch einmal vor Gericht. Die britische Regierung möchte es so.

«Ein Bub, der meine Hand drücken kann, kann nicht hirntot sein», sagt Archies Mutter Hollie.
Archie liegt seit einem Unfall im April 2022 im Koma.
Gerichte haben entschieden, dass die Ärzte die lebenserhaltenden Massnahmen beenden dürfen.
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«Ein Bub, der meine Hand drücken kann, kann nicht hirntot sein», sagt Archies Mutter Hollie.

Screenshot/Privat

Darum gehts

Wenige Stunden vor dem geplanten Ende lebenserhaltender Massnahmen für einen unheilbar kranken Jungen in England kommt der Fall erneut vor Gericht. Am späten Montagvormittag sollte ein Berufungsgericht in London auf Bitten der britischen Regierung erneut über das Schicksal des Zwölfjährigen beraten, wie die BBC berichtete. Zuvor hatten sich Archies Eltern an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt – dieser forderte daraufhin, die Massnahmen fortzusetzen, bis der Antrag geprüft ist.

Archie hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma. Ein Berufungsgericht hatte vor einer Woche den Antrag der Eltern abgelehnt, die lebenserhaltenden Massnahmen fortzusetzen. Das sei im besten Interesse von Archie.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Grossbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Masse berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. 

Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Kind verloren?

Hier findest du Hilfe:

Fachstelle Kindsverlust, Beratung während Schwangerschaft, Geburt und erster Lebenszeit

Himmelskind.ch, für Akuthilfe und Trauerbegleitung

SIDS, nach plötzlichem Kindstod

Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien

Mein-Sternenkind.ch, für betroffene Väter, Familien, Angehörige

Lifewith.ch, für betroffene Geschwister

Appella, Telefon- und Onlineberatung bei früher Fehlgeburt

Pro Pallium, Trauergespräche und Trauertreffen

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch

(DPA/trx)

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