Prozess gegen Todesraser«Das Gericht hat hier mehr als nur ein Auge zugedrückt»
Nach dem milderen Urteil für den bekifften Todesraser P.F. ist das Unverständnis bei Angehörigen und Experten gross. «Für sie und alle Verkehrsopfer ist das Urteil ein herber Schlag», sagt Rechtsanwalt Martin Hablützel.
Darum gehts
Das Kantonsgericht Chur hat in einer Berufungsverhandlung die Strafe für den Todesraser P.F.* reduziert.
P.F. wurde wegen fahrlässiger Tötung, der groben Verletzung von Verkehrsregeln und des Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt.
Erstinstanzlich erhielt F. eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Das Kantonsgericht Chur legte nun eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten fest, 17 davon bedingt.
Martin Hablützel, Opferanwalt und Fachanwalt im Haftpflicht- und Versicherungsrecht und Partner bei der Kanzlei Schadenanwälte, nimmt Stellung.
34 Monate Freiheitsstrafe, 17 davon unbedingt: Das Kantonsgericht Chur hat in einem Berufungsverfahren das Strafmass gegen den bekifften Todesraser P.F. deutlich gemildert. Noch liegt die schriftliche Begründung des Urteils nicht vor, bei den Angehörigen ist das Unverständnis aber gross: «Ich finde das einen riesen Skandal», sagt die Schwester der verstorbenen Larissa Caviezel, Michaela Schloz-Caviezel.
«Eine derartige Reduktion ist nur schwer nachvollziehbar», sagt auch Mike Egle von der Stiftung für Verkehrssicherheit RoadCross Schweiz. «Werden gefällte Urteile nicht umgesetzt oder stark reduziert, ist dies aus präventiver Sicht ein falsches Signal und die abschreckende Wirkung geht verloren.» Nun gelte es jedoch, die schriftliche Begründung des Gerichts abzuwarten, um die Entscheidung beurteilen zu können.
Für die Angehörigen sei die Situation nicht einfach: «Die Verarbeitung von Trauer ist sehr individuell und Urteile helfen nur, wenn diese von den Betroffenen als ‹gerecht› empfunden werden. Dies ist mit der Reduktion sicher nicht der Fall.» Schwierig für die Familie sei auch die lange Wartezeit. Der Unfall habe sich bereits vor 4,5 Jahren ereignet, so Egle. «Wichtig wäre daher, dass die schriftliche Begründung schnell erfolgt, sodass sich die Familie damit auseinandersetzen kann.»
Die Einstellung des Täters zu seinen früheren Delikten schockiere RoadCross, so Egli. «Er bagatellisiert diese als ‹Taten eines jungen Herrn› und zeigt weder Reue noch Einsicht und ist nicht bereit die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Dies ist schon fast verhöhnend für die Opfer.» Dazu komme sein jahrelanger Cannabiskonsum. «Wir fragen uns, ob es richtig war, dass jemand mit dieser Vorgeschichte und solch einer Einstellung seine Fahrerlaubnis überhaupt zurückerhalten hat?»
«Urteil ist ein herber Schlag für Angehörige und Verkehrsopfer»

Martin Hablützel, Opferanwalt und Fachanwalt im Haftpflicht- und Versicherungsrecht und Partner bei der Kanzlei Schadenanwälte, nimmt Stellung.
SchadenanwälteWas halten Sie vom Kantonsgericht Chur gefällten Urteil gegen P.F.?
Es entsteht in der Tat der Eindruck, dass das Berufungsgericht sehr wohlwollend mit dem Täter umgegangen ist. Dies insbesondere in drei Punkten: Zum einen hat es den Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung fallen gelassen. Die Vorinstanz hat noch angenommen, dass der Täter durch sein Verhalten den Tod des Opfers in Kauf genommen hat. Die zweite Instanz geht nur noch von Fahrlässigkeit aus. Zweitens spricht das Berufungsgericht nicht mehr von einem waghalsigen Überholmanöver und wendet somit den Raserartikel nicht an. Und drittens hat es den Strafrahmen in keiner Weise ausgeschöpft, obschon das Verschulden des Mehrfach- und Wiederholungstäters sehr schwer wiegt.
Das Urteil ist ein herber Schlag für die Angehörigen und alle Verkehrsopfer. Ein kleiner Wermutstropfen mag sein, dass der Täter beim teilbedingten Strafvollzug wenigstens den ganzen unbedingten Teil, also diese 17 Monate absitzen muss und er nicht von einer vorzeitigen Entlassung wird profitieren können.
Wieso entschied sich – Ihrer Meinung nach – das Gericht für dieses mildere Urteil?
Darüber kann man nur spekulieren. Mir fehlen die Falldetails, um mir ein abschliessendes Bild zu machen. Vielleicht wollte es den Täter ganz einfach vor einer langen Haftstrafe verschonen. Erst bei Strafen von weniger als drei Jahren ist es möglich, die Strafe teilbedingt zu vollziehen. Aber da müssen wir vorerst mal das begründete Urteil abwarten.
Die Strafe fällt laut Kantonsgericht teilbedingt aus, weil der Täter keine Vorstrafen hat. F. verursachte jedoch bereits mehrere Unfälle, eine Person starb und F. wurde deswegen verurteilt.
Wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Tat nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, wird der bedingte Vollzug in der Regel gewährt. Dies mindestens dann, wenn das Gericht davon ausgeht, dass die bedingte Strafe den Täter vor weiteren solcher Straftaten abhält. Diese Annahme scheint in der Tat fragwürdig, wenn man bedenkt, dass der Täter schon unzählige Male Verkehrsregelverletzungen begangen und dabei fatale Unfälle verursacht hatte. Das Gericht hat hier also mehr als nur ein Auge zugedrückt.
Wie schwierig ist die Situation für die Opferfamilie? Wie soll sie mit diesem Urteil umgehen?
Die Angehörigen haben ein Recht darauf, dass der Täter angemessen bestraft wird. Dass die Strafe vor der zweiten Instanz mehr als halbiert und erst noch teilbedingt ausgesprochen wird, ist generell und insbesondere wohl für die Opferfamilie nur schwer verständlich. Der Vater hatte zu Recht keinerlei Verständnis, dass dem Täter der Führerausweis nicht schon früher und definitiv entzogen wurde. Nur das hätte verhindert, dass seine Tochter heute noch am Leben wäre. Indessen kann eine noch so drakonische Strafe das Geschehene nicht wieder gutmachen.
Die Schwester der Verstorbenen sagte, das Urteil sei ein «Freipass für Raser». Einerseits zum Rasen, andererseits, um allfällige Urteile gegen sie weiterzuziehen. Teilen Sie diese Meinung?
Da stimme ich der Schwester zu. Wenn zwei Gerichte bei gleicher Beweislage zu einem so unterschiedlichen Ergebnis gelangen, verleitet das dazu, jedes Urteil weiterzuziehen. Einheitlichere Entscheide und damit eine gewisse Rechtssicherheit wären sicher wünschenswert. Die lange Dauer der Strafverfahren ist für die Opferfamilie eine enorme und zusätzliche Belastung.
Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?
Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorge, Tel. 044 206 30 67
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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