Flawil SG«Das Problem ist am anderen Ende der Leine» – das sagen Passanten zur Hundeattacke
Eine Velofahrerin wurde am Sonntag von einem Hund angegriffen und schwer verletzt. Die Hundeattacke machte in Flawil schnell die Runde. 20 Minuten befragte Leute aus der Nachbarschaft zum jüngsten Vorfall.
Darum gehts
Bei einer Hundeattacke wurde eine 73-jährige Velofahrerin schwer verletzt.
Hundehalterinnen und Hundehalter nehmen den Vorfall nicht auf die leichte Schulter.
Die Kantonspolizei St. Gallen macht entsprechende Abklärungen.
Diese Strafen drohen dem Hund und seiner Halterin.
Das ist passiert
Am Sonntagmorgen wurde in Flawil SG eine Velofahrerin von einem Hund angegriffen. Die 73-Jährige wurde dabei schwer verletzt – ein Teil ihres Ohrs wurde abgebissen. Sie musste ins Spital gebracht und operiert werden. «In der Zwischenzeit konnte sie das Spital wieder verlassen», so die Kantonspolizei St. Gallen auf Anfrage.
Beim angreifenden Hund handelt es sich um einen American Pitbull Terrier. Der Vierbeiner wurde vom Veterinäramt St. Gallen beschlagnahmt und in einem Tierheim untergebracht. Der genaue Hergang der Hundeattacke wird derzeit untersucht.
Das sagen Hundehalterinnen
20 Minuten machte sich ein Bild vor Ort. Die Burgeraustrasse in Flawil ist eine beliebte Route für Hundehalterinnen und Hundehalter. Daher sprach sich der Vorfall vom Wochenende schnell herum: «Das ist einfach schade für uns Hundehalterinnen und Hundehalter, die sich bemühen, ein gutes Bild zu machen», meint eine Anwohnerin.
Sie spaziert täglich auf dieser Strecke und hat ihre vier Hunde sichtlich im Griff. Auf ein «Platz» setzen sich die Hunde nebeneinander hin. Bisher hatte sie noch nie Probleme mit Velofahrenden auf dieser Route. Eine andere Anwohnerin sagt: «Es war ein Riesen-Durcheinander am Sonntag.»
Kampfhundeverbot und Rasselisten
Der schreckliche Tod des sechsjährigen Süleyman schockierte die Schweiz. Am 1. Dezember 2005 zerfleischten drei American Pitbull-Terrier den Buben auf dem Weg in den Kindergarten. Der Fall aus dem zürcherischen Oberglatt warf hohe Wellen. Als erster Kanton führte der Kanton Wallis im Jahr 2006 eine kantonale Rasseliste ein, in der die Haltung gewisser Rassen verboten wurde. Drei Jahre später nahm das Zürcher Stimmvolk ein Kampfhundeverbot an. Seit 2010 gilt ein Verbot für den Erwerb, die Zucht und den Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Darunter fallen etwa Rassen wie der American Pit Bull Terrier und der American Staffordshire Terrier. Eine bundesweite einheitliche Rasseliste wurde bisher im Parlament abgelehnt. Neben Wallis und Zürich kennen auch Genf und Freiburg generelle Haltungsverbote für bestimmte Rassen. Mittlerweile führen 13 Kantone unterschiedliche Rasselisten. Zudem wurde Anfang 2017 das nationale Obligatorium für Hundekurse aufgehoben. Seither bestimmt jeder Kanton selber, welche Auflagen für Hundehalterinnen und Hundehalter gelten.
Das sagen Velofahrende
Ein älteres Paar (68 und 62) aus Gossau SG fährt mit ihren Velos an der Unfallstelle vorbei. «Was passiert ist, ist schrecklich», meint der 68-Jährige. Angst haben die beiden trotzdem nicht: «Wir haben selber Hunde zu Hause und können gut mit ihnen umgehen», sagt der Mann. Die beiden werden auch in Zukunft diese Route nehmen.
«Oft ist nicht das Tier das Problem. Das Problem ist am anderen Ende der Leine», ergänzt seine Frau. Weiter sagt die 62-Jährige: «Wenn man einen solchen Hund nicht im Griff hat, sollte man erst mal einen kleinen holen.» Der könne keinem was tun.
Das sagt die Kantonspolizei St. Gallen
Die Abklärungen der Kantonspolizei St. Gallen laufen. Bekannt ist, dass sich der Hund von seiner 33-jährigen Begleiterin losriss und aus dem Halsband schlüpfte. Ob der Pitbull einen Maulkorb trug oder nicht, ist noch unklar – dazu werde die Frau zeitnah befragt.
Erfahrene Hundeführerinnen und Hundeführer der Kantonspolizei werden eine Verhaltensüberprüfung durchführen. «Es wird geprüft, ob der Hund verhaltensauffällig ist oder nicht», so Krüsi. Bis Abschluss der Abklärungen bleibt der Hund im Tierheim. Zur gleichen Zeit läuft eine Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft St. Gallen.
Diese Massnahmen drohen der Halterin und ihrem Hund
Laut Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen, könnte die Hundehalterin je nach Ergebnis der Abklärung eine Verordnung für einen Ausbildungskurs bekommen. Auch sei denkbar, dass sie fortan ihrem Hund einen Maulkorb anziehen oder diesen immer an der Leine führen muss.
Weiter könne laut Krüsi auch ein Hundehalteverbot ausgesprochen werden. Es sei möglich, dass der Hund kastriert oder gar eingeschläfert werden muss.
Das sagt das Veterinäramt
Im Kanton St. Gallen gilt keine generelle Maulkorbtragepflicht. Dennoch können es bestimmte Situationen erfordern, dass ein Hund mit Maulkorb geführt werden muss. Beispielsweise bei einem Tierarztbesuch, oder zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Für eine Stellungnahme zum Vorfall vom Sonntag war das Veterinäramt nicht zu erreichen.
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