Diese Neuerungen erwarten dich 2023 im Strassenverkehr

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Bundesamt für StrassenDiese Neuerungen erwarten dich 2023 im Strassenverkehr

2023 treten diverse Änderungen im Strassenverkehr in Kraft. Hier erfährst du, welche Neuerungen das Bundesamt für Strassen im neuen Jahr bereithält.

Im neuen Jahr tritt eine Vielzahl von Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft.
Ab 1. Januar: Ein neues Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) soll für bessere und sicherere Velowege sorgen.
Ab 1. Januar: Das Verfahren zur Einführung neuer Tempo-30- und Begegnungszonen wird vereinfacht.
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Im neuen Jahr tritt eine Vielzahl von Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft.

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Darum gehts

  • Im Jahr 2023 erwarten uns einige Neuerungen im Strassenverkehr.

  • Unter anderem wird es ein neues Strassenschild für Carpooling geben.

  • Ein Teil der Neuerungen tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft, der Rest ab dem 1. April 2023.

Veloweggesetz

Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) soll für bessere und sicherere Velowege sorgen. Dazu werden die Kantone in die Pflicht genommen, Velowegnetze zu planen und zu realisieren. Auch der Bund soll an seinen Strassen Velowege erstellen.

Einführung von Tempo-30-Zonen

Es ist eine Vereinfachung für die Erstellung neuer Tempo-30- und Begegnungszonen geplant. Bisher war es für die Erstellung neuer solcher Zonen notwendig, dass zum Beispiel die Verkehrssituation besonders gefährlich ist oder bestimmte Verkehrsteilnehmende besonders geschützt werden müssen.
Diese sogenannten qualifizierten Gründe fallen ab dem 1. Januar 2023 weg. Zudem entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens, wenn auf einer Strasse die allgemeine Höchstgeschwindigkeit verringert werden soll. Jedoch müssen die Behörden die Anordnung der Zonen weiterhin verfügen und veröffentlichen, betont der Bund. Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50.

Carpooling

Für Fahrgemeinschaften wird ein neues Verkehrssymbol eingeführt, da diese die Umwelt- und Verkehrsbelastung reduzieren können. Das Symbol «Mitfahrgemeinschaft» gibt Fahrzeugen mit mehreren Insassen Vorteile: Mit dem Wort «ausgenommen» auf einer Zusatztafel ergänzt, kann das Symbol Fahrzeuge mit einer Mindestanzahl an Insassen etwa von Fahrverboten ausnehmen oder ihnen erlauben, auf der Busfahrbahn zu fahren. Auch beim Parkieren können die Fahrgemeinschaften Vorteile erhalten – bei der Wegfahrt fällt die Mindestbesetzung dann weg.

Fahrverbot für Lastwagen

Schwere Arbeitsmotorwagen (blaues Kontrollschild) sind neu vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit werden Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert.

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Messmethode für Abgasnachprüfung

Abgasvorschriften dienen dazu, gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu reduzieren. Wie der Bund schreibt, seien die bis jetzt angewandten Messverfahren allerdings nicht empfindlich genug, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Darum wird ein präziseres Messverfahren eingeführt.

Verfahren bei Führerscheinentzug

Das Verfahren beim Führerscheinentzug wird schneller. Neu muss nach der Abnahme eines Führerausweises die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Behörde weitergeben. Die kantonale Entzugsbehörde muss dann innerhalb von zehn Arbeitstagen den Ausweis der Inhaberin oder dem Inhaber zurückgeben – es sei denn, es gibt genügend Zweifel an der Fahreignung.

Führerausweisentzug für Berufsfahrerinnen und -fahrer

Der Bund hat zum Ziel, das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes für Berufsfahrerinnen und -fahrer zu minimieren. Wurde der Führerschein nur wegen einem leichten Vergehen entzogen, können die Behörden ab 1. April 2023 Fahrten, die zur Berufsausübung notwendig sind, erlauben. Bei mittelschweren oder schweren Vergehen ist eine solche Ausnahme nicht vorgesehen. Nicht möglich ist die Bewilligung solcher Fahrten zudem für Personen, denen der Führerausweis auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wurde.

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