Tötete Mutter (41) ihre Töchter aus Rache an ihrem Ex?

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Gerlafingen SOTötete Mutter (41) ihre Töchter aus Rache an ihrem Ex?

Die Staatsanwältin fordert eine lebenslängliche Haftstrafe für eine Frau, die ihre zwei Töchter erstochen haben soll. Die Angeklagte habe die Tat begangen, um sich am Kindesvater zu rächen.

Die Mutter, die zwei ihrer Töchter erstochen haben soll, muss sich heute vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt verantworten.
Die Staatsanwältin fordert lebenslängliche Haft für die Angeklagte.
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Die Mutter, die zwei ihrer Töchter erstochen haben soll, muss sich heute vor dem Richteramt Bucheggberg-Wasseramt verantworten.

20 Minuten/rc

Darum gehts

  • Die Staatsanwältin fordert für die Mutter, die ihre sieben- und achtjährigen Töchter erstochen haben soll, eine lebenslängliche Haftstrafe.

  • Die Tat sei aus Rache begangen worden, weil die Angeklagte nicht mit dem Trennungswillen des Kindesvaters umgehen konnte.

  • Für die überlebende Tochter sei der Tag der Tötungen ein Albtraum gewesen, sagt deren Anwältin.

  • Für den Kindesvater fordert dessen Anwältin Schadenersatz und Genugtuung von über einer Million Franken.

Im Gerichtsprozess um die Mutter, die im Januar 2021 zwei ihrer Töchter erstochen haben soll, beginnen nun die Parteivorträge. Die Staatsanwältin äussert sich zum Motiv der Angeklagten, wie der «Blick» berichtet. «Es liegt der Tatbestand der mehrfachen qualifizierten Tötung vor. Sie wollte die Kinder umbringen. Das hat sie auch so gestanden. Sie nahm dafür das grosse Küchenmesser.»

«Es war Rache»

Die Staatsanwältin sieht den Beweggrund für die Tat darin, dem Kindesvater grösstmöglichen Schaden zuzufügen. «Sie (die Angeklagte) war neidisch auf die neue Lebenspartnerin ihres Mannes, die mit ihren Töchtern ein gutes Verhältnis gehabt hatte. Sie war zudem, im Gegensatz zu der Angeklagten, beruflich erfolgreich. Es war Rache.»

Es sei auffällig, dass die Mutter nach der Tötung das Messer in eine Tasche gepackt und gar nicht versucht habe, sich selbst auch zu töten. «Sie nahm selbst auch kein Schmerzmittel. Sie hatte es nur den Töchtern vor der Tat verabreicht», so die Staatsanwältin. Alles weise darauf hin, dass die Angeklagte nur die Mädchen umbringen wollte, und nicht sich selbst.

Drohende Scheidung nicht verkraftet?

Laut der Staatsanwältin hat die 41-Jährige nicht damit umgehen können, dass der Ehemann sich scheiden lassen wollte. Sie habe gefürchtet, dass sie nicht mehr im Mittelpunkt steht und der Kindesvater nichts mehr mit ihr zu tun haben will. «Die Motivation war verwerflich. Das Motiv egoistisch und skrupellos.»

«Die Angeklagte ist äusserst gefühlskalt vorgegangen», so die Staatsanwältin weiter. Sie habe die bedingungslose Mutterliebe und das Urvertrauen der Kinder ausgenutzt, um sie töten zu können. «Sie streichelte die Kinder und stiess dann mit beiden Händen und viel Kraft das Messer durch das Herz. Ich fordere eine lebenslange Haftstrafe.»

Albtraum für überlebende Tochter

Die Anwältin der überlebenden Tochter stellt klar, dass die rechtliche Einschätzung von den Gefühlen der Tochter zu trennen sind. «Die Tochter will für ihre Mutter eigentlich nur das Beste und will sie in Zukunft sehen.» Sie wisse noch immer nicht, wie ihre Schwestern gestorben seien. Die Tat sei aber besonders verwerflich.

«Sie (die Angeklagte) bat meine Klientin, ins Zimmer zu gehen. Dann tötete sie zuerst die eine Tochter, dann zog sie das Messer aus der Brust und tötete mit der gleichen Waffe die zweite Tochter. Sie machte keine Anstalten, sich selbst zu töten.» Die Tochter habe ihre Schwestern schreien gehört. «Die Angeklagte handelte eiskalt. Sie wollte nur dem Kindesvater das Liebste vernichten. Als Rache. Sie war durch den Entwurf des Scheidungsvertrags in ihrer Ehre und ihrem Stolz verletzt. Es waren zwei eiskalte Morde», stellt die Anwältin fest.

Der Tag der Tötungen sei für die überlebende Tochter ein Albtraum gewesen. Sie habe ihre Schwestern sonst noch nie so laut schreien gehört. «Sie macht sich Vorwürfe, dass sie den Tod nicht abgewendet hatte. Sie blendet die Morde komplett aus. Auch alle Artikel zum Thema liest die junge Frau nicht.»

Hohe Entschädigung für den Kindesvater gefordert

Der Vater der getöteten Kinder könne dem Prozess nicht folgen, es sei zu schlimm für ihn, so seine Anwältin. Sie fordert Schadenersatz und Genugtuung von über einer Million Franken für ihren Klienten. «Sein Leben wurde durch den Tod seiner beiden geliebten Kinder zerstört. Seit dem Tag vor drei Jahren lebt mein Mandant in Chaos, Wut, Zorn und Unverständnis.» Die Angeklagte habe skrupellos und egoistisch gehandelt: «Sie wollte sich rächen. Das zeigt auch der Abschiedsbrief. Sie schrieb: ‹Deine Boshaftigkeit endet jetzt. Ich muss die Kinder beschützen. Du kannst nicht lieben.›»

«Sie versuchte, mit Lügen dem Kindsvater die Schuld für den Tod der Kinder in die Schuhe zu schieben», sagt die Anwältin auch zur Verleumdung ihres Mandanten. «Sie machte haltlose Vorwürfe, mein Mandant habe die Töchter physisch, psychisch und sexuell missbraucht.» Für die nachweisliche Verleumdung solle die Angeklagte gemäss der Anklageschrift bestraft werden.

Verteidiger streitet Rachemotiv ab

In seinem Plädoyer betont der Verteidiger der Angeklagten ihre schwere Kindheit. Als Motiv erklärt er die Angst vor ihrem Ex-Mann. Am Vortag der Tat habe es einen schlimmen Streit gegeben, unter anderem über die Scheidungskonvention. Sie habe moralische Unterstützung gebraucht, sie hatte gesundheitliche Probleme. Der Kindesvater sei aber nicht vorbeigekommen. «Schliesslich wollte sie sich umbringen und auch die Kinder mitnehmen. Um sie zu schützen.»

Rache habe die Angeklagte nicht gewollt. Aufgrund ihrer Borderline-Persönlichkeitsstörung habe sie den Ex-Mann als Bedrohung für die Kinder wahrgenommen und keinen Ausweg mehr gewusst. Lieber habe sie die Kinder in den Tod schicken wollen, als der Gefahr zu überlassen, erklärt der Anwalt. «Das ist eine Fehleinschätzung, aber aus der Sicht meiner Klientin Realität.»

Der Verteidiger fordert für seine Mandantin eine Bestrafung für zweifache vorsätzliche Tötung und sieht als Strafmass 13 Jahre als angemessen.

Angeklagte entschuldigt sich

Abschliessend entschuldigt sich die Angeklagte: «Ich will mich nicht als Opfer darstellen. Ich bin da, um Verantwortung zu übernehmen für meine Tat. Ich will mich hier entschuldigen.»

Das Urteil erfolgt am Freitag um zehn Uhr.

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