Sanija Ameti: Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren

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GLP-PolitikerinBlasphemie? Staatsanwaltschaft eröffnet Strafverfahren gegen Ameti

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat gegen die GLP-Politikerin Sanija Ameti ein Strafverfahren eingeleitet. Der Verdacht betrifft eine mögliche Beeinträchtigung der Glaubens- und Kultusfreiheit.

Jetzt drohen der GLP-Politikerin juristische Konsequenzen.

Jetzt drohen der GLP-Politikerin juristische Konsequenzen.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen Sanija Ameti eröffnet.

  • Der Vorwurf lautet auf Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit.

  • Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe nach dem Blasphemieartikel.

Drei Monate nachdem Sanija Ameti für einen Shitstorm gesorgt hatte, meldete sich die Politikerin in einem Interview vergangenes Wochenende zurück – und schilderte den Abend, an dem sie ein durchlöchertes Marienbild postete.

Strafverfahren wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit

Jetzt drohen der GLP-Politikerin juristische Konsequenzen. Wie die Zeitungen von CH-Media berichten, hat die Staatsanwaltschaft Zürich Ende Oktober ein Strafverfahren wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit eröffnet. Dies bestätigt Sprecher Erich Wenzinger gegenüber CH-Media. Es gelte die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

Mit einer Pistole durchsiebte GLP-Politikerin Sanija Ameti (32) ein Bildnis der heiligen Maria mit Christkind.
Sie postete danach die «Zielscheibe» auf Instagram.
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Mit einer Pistole durchsiebte GLP-Politikerin Sanija Ameti (32) ein Bildnis der heiligen Maria mit Christkind.

privat

Bei einem Verstoss gegen den «Blasphemieartikel» droht eine Geldstrafe. Wie das «Tagblatt» schreibt, kommt die Anwendung der Blasphemieartikel in der Regel nicht oft vor. In den vergangenen 15 Jahren gab es lediglich 62 Verurteilungen wegen Beeinträchtigung der Glaubens- und Kultusfreiheit.

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