SozialhilfeHunderte Geflüchtete aus der Ukraine müssen ihre Autos abgeben
Gut ein Jahr nach Kriegsausbruch müssen Geflüchtete aus der Ukraine, die von der Sozialhilfe leben, ihre Autos verkaufen. So will es das Gesetz. Allein in Luzern sind weit über 100 Personen betroffen.
Schon als im November bekannt wurde, dass Geflüchtete womöglich bald ihr Auto abgeben müssen, war der Unmut gross.
20minDarum gehts
Alleine in Luzern müssen wohl über 100 aus der Ukraine Geflüchtete bald ihre Autos verkaufen.
Dies, weil sie seit über einem Jahr in der Schweiz sind und Sozialhilfe beziehen. Jetzt greifen neue Regeln.
Diverse Kantone machen sich jetzt daran, die Autos ausfindig zu machen und schätzen zu lassen.
Schweizweit dürften mehrere Hundert Personen betroffen sein.
Wer ein Jahr nach der Ankunft in der Schweiz von der Sozialhilfe lebt, muss seine Vermögenswerte neu überprüfen lassen. Die Regel gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine im Schutzstatus S: «Autos sind demnach zu veräussern, wenn ihr Wert den Vermögensfreibetrag für die massgebliche Haushaltsgrösse übersteigt», heisst es auf der Webseite der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Das sind je nach Kanton in der Regel ein paar Tausend Franken.
Die Kantone sind jetzt dabei, die Regeln umzusetzen. So heisst es etwa von der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen im Kanton Luzern auf Anfrage: «Auch der Kanton Luzern rechnet Fahrzeuge bei Personen mit Schutzstatus S dem Vermögen an. Sofern diese den Freibetrag von 4000 Franken pro Person beziehungsweise 10’000 Franken pro Familie übersteigen, ordnen wir an, dass sie verwertet werden müssen.» Dazu setze Luzern eine Frist von einem Monat. Je nachdem, wie viel der Verkauf des Autos einbringt, wird die Sozialhilfe danach für eine bestimmte Zeit eingestellt.
Kantone sprechen von Gleichbehandlung
In Luzern sind aktuell 141 Geflüchtete aus der Ukraine registriert, die ein Fahrzeug besitzen. Von denen haben laut einer Regierungsantwort im Februar 132 Sozialhilfe bezogen. Der Kanton gehe davon aus, dass «die Mehrheit der registrierten Fahrzeuge den Vermögensfreibetrag übersteigt». Kommen die Geflüchteten der Aufforderung zum Verkauf des Autos nicht nach, wird der Wert des Autos geschätzt und fliesst in die Berechnung für die Sozialhilfe ein.
«Es geht um die Gleichbehandlung mit sämtlichen anderen Personengruppen in der Schweiz, welche Sozialhilfe beziehen. Auch diesen werden Fahrzeuge an das jeweilige Vermögen angerechnet», heisst es von der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen.
Auch Schmuck und Bargeld betroffen
Auch in weiteren angefragten Kantonen wie Bern, Basel-Stadt, Zürich und Aargau setzen die Behörden die Regeln jetzt um und kontrollieren, welche Geflüchteten ihre Autos verkaufen müssen. In anderen Kantonen wie St. Gallen oder Basel Landschaft sind die Gemeinden zuständig. Wie viele Autos insgesamt verkauft werden müssen, weiss derzeit noch niemand genau. «Es haben noch keine Verkäufe stattgefunden, wir haben noch keine Reaktionen erhalten», heisst es aus Bern. Und: «Dies betrifft das Auto und liquide Vermögenswerte wie Schmuck und Bargeld. Die Sozialdienste prüfen jeden Fall.»
In Luzern lebten Anfang Januar 3535 Personen mit Schutzstatus S, das entspricht knapp viereinhalb Prozent der knapp 80’000 Geflüchteten in der Schweiz, wie aus der Regierungsantwort hervorgeht. Von ihnen bezogen 2755 Sozialhilfe, 141 davon hatten ein Auto. Rechnet man diese Zahlen hoch, dürften es schweizweit einige tausend Geflüchtete mit Autos sein. Wie viele davon tatsächlich noch genug Wert haben, damit der Verkauf sich für die Sozialhilfe lohnt, werden die kommenden Monate zeigen müssen.
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