Schutzstatus SJugendliche aus Ukraine sollen Lehre in der Schweiz abschliessen können
Geflüchtete erhalten mit dem S-Status schnell ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Die Zukunft für Lernende war aber ungewiss. Nun hat der Bundesrat Klarheit geschaffen.
Darum gehts
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat entschieden, dass Geflüchtete unter dem Schutzstatus S bis Lehrabschluss im Land bleiben dürfen – auch wenn der Status S vor Ende der Lehre fällt.
Wer bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben will, benötigt eine Bestätigung des Lehrbetriebes und des kantonalen Berufsbildungsamtes.
Der Entscheid soll Planungssicherheit für Lernende und Lehrbetriebe schaffen.
Über 75’000 Menschen aus der Ukraine haben seit März 2022 den Schutzstatus S erhalten. Darunter auch 5000 Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren. Sie können in der Schweiz eine Lehre machen. Mitte Februar waren laut Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation rund 33’000 Lehrstellen ausgeschrieben.
Im November 2022 entschied der Bundesrat, dass der Schutzstatus S nicht vor 4. März 2024 aufgehoben wird. Er habe mehrfach betont, dass der Status S erst falle, wenn der Ukraine-Krieg vorbei sei, sagte die Staatssekretärin Christine Schraner Burgener am Mittwoch an einer Medienkonferenz zum Thema.
Trotzdem waren Firmen bei der Anstellung der Geflüchteten vorsichtig. Denn lange war unklar, ob diese ihre Lehre beenden können. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat nun entschieden, dass die Geflüchteten bis Lehrabschluss im Land bleiben dürfen – auch wenn der Status S (siehe Box) vor Ende der Lehre fällt.
Schutzstatus S birgt auch Nachteile
Der Bundesrat hat am 12. März 2022 den Schutzstatus S aktiviert. Geflüchtete aus der Ukraine erhielten so rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne ein ordentliches Asylverfahren zu durchlaufen. In den ersten sechs Wochen danach registrierte die Schweiz über 40’000 schutzsuchende Personen aus der Ukraine.
In der Schweiz erhalten Geflüchtete mit Status S weniger Geld als Schweizer Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen. In manchen Kantonen nicht einmal die Hälfte des von der Sozialhilfekonferenz festgelegten Existenzminimums. Der Grund dafür ist, dass vorläufig Aufgenommene und ukrainische Personen mit dem Schutzstatus S lediglich Anrecht auf Asylsozialhilfe, nicht aber auf die reguläre Sozialhilfe haben.
Wer bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben will, benötigt eine Bestätigung des Lehrbetriebes und des kantonalen Berufsbildungsamtes. Das Staatssekretariat für Migration werde diese Gesuche im Einzelfall prüfen und bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, heisst es beim Staatssekretariat für Migration.
Menschen ausbilden, die das Land wieder verlassen?
Doch ist es für Firmen überhaupt attraktiv, Menschen auszubilden, die das Land wohl wieder verlassen? «Ja», sagt Nicole Meier, Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbands. Die Lehre habe in der Schweiz ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Firmen profitierten schon früh von den Jugendlichen. «Betriebe mit Berufsbildung können gut mit Unsicherheit umgehen, das sieht man auch bei Corona», so Meier.
Aktuell besuchen rund 300 Jugendliche aus der Ukraine ein Gymnasium und rund 1700 ein Brückenangebot als Vorbereitung auf eine Lehre oder eine allgemeinbildende Schule. Das Staatssekretariat für Migration und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren gehen davon aus, dass mehrere Hundert Jugendliche aus der Ukraine in eine berufliche Grundbildung einsteigen werden.
Ob die Kernfamilie der Jugendlichen ebenfalls bis zum Abschluss der Lehre in der Schweiz bleiben darf, wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Das Gleiche gilt für die Vorgaben im Hinblick auf die Rückkehr aller anderen Vertriebenen aus der Ukraine bei einer Aufhebung des Schutzstatus S.
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