Luzern«Völliger Witz» – Jimmy musste wegen diesem Fasnachtskostüm vor Gericht
Jimmy wollte als Deadpool verkleidet nur die Luzerner Fasnacht besuchen. Dabei wurde er fürs Tragen von zwei Imitationswaffen verurteilt. Nun erzählt er, wie er die Waffen beschafft hat und wie die Polizeikontrolle ablief.
Darum gehts
Jimmy rundete sein Deadpool-Kostüm für die Luzerner Fasnacht mit zwei Spielzeugwaffen ab.
Er wurde wegen des Tragens von Imitationswaffen «die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselbar waren» zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wie die Polizeikontrolle ablief und dass er die Waffen bei einem Kostümverleihladen kaufte, erzählt er 20 Minuten gegenüber.
Die Staatsanwaltschaft und die Luzerner Polizei äussern sich nicht mehr zu dem Fall, da das Verfahren abgeschlossen ist.
«Es wäre eine geile Fasnacht gewesen, wenn das nicht vorgefallen wäre», sagt Jimmy. An der diesjährigen Luzerner Fasnacht verkleidete er sich als Deadpool. Um das Kostüm zu vervollständigen, kaufte er sich zwei schwarze Imitationswaffen in einem Kostümladen. Da eine kaputt ging, holte er sich eine neue, diesmal eine durchsichtige.
«Zuerst wollte ich zwei Soft Guns holen. Als der Verkäufer mir aber sagte, dass ich mit denen an der Fasnacht aufpassen müsse und eine Busse bekommen könnte, kaufte ich sie nicht», so der St. Galler, der einen Waffenschein besitzt. Er kaufte sich schliesslich zwei «billige Plastikpistolen, die beim Regal für Kinderverkleidungen lagen» und färbte sie Silber, damit sie zu seiner Verkleidung passten.
«Du kannst froh sein, haben wir dir nur die Waffen abgenommen»
In den frühen Morgenstunden des schmutzigen Donnerstags wurde er jedoch von Polizisten kontrolliert. «Ein Polizist behandelte mich wie einen Kleinkriminellen, obwohl ich freundlich blieb und ihm versicherte, dass ich die Waffen bewusst am Kostüm festgemacht habe, damit diese nicht von irgendwem herausgezogen werden können», so Jimmy weiter. Die Waffen habe er selber nur für Fotos herausgenommen.
«Dieser eine Polizist sagte mir, ich könne froh sein, dass sie mich nicht auf der Stelle verhaftet haben. Ich fand das völlig überrissen. Vor allem, weil er erwähnte, dass sie an der Fasnacht viele solcher Fälle haben.» Als sich Jimmy nach dem Namen und der Dienstnummer des Polizisten erkundigte, nannte er diese nicht. «Ich hab ihn mindestens drei Mal gefragt und er nannte mir spottend seinen Spitznamen.»
«Ein völliger Witz»
Da er die schwarze und durchsichtige Imitationswaffe in einem Laden für Verkleidungen kaufte, «habe ich mir nichts dabei gedacht. Natürlich hätte ich mich einlesen können, aber damit habe ich gar nicht gerechnet. Warum sonst kann man schwarze Plastikpistolen im Verkleidungsgeschäft kaufen? Und warum ich für das anmalen der schwarzen Pistole gebüsst wurde, ist mir ein Rätsel.»
Das Verhalten des Polizisten verwundert ihn zudem sehr. «Er sagte mehrmals, dass die Härte der Strafe je nach Einträge in meinem Strafregister ausfallen wird – ohne überhaupt zu wissen was für ein Mensch ich bin oder ob ich überhaupt Einträge habe.» Es habe für ihn so geklungen, als ob ihm der Polizist sagen wollte: «Auf einen Eintrag mehr oder weniger kommt es bei Ihnen auch nicht an.»
Vor der Fasnacht hatte Jimmy seinen ersten Eintrag im Strafregister. Insgesamt kostete ihn das Tragen seiner Spielzeugpistolen in der Öffentlichkeit also 480 Franken – er wurde per Strafbefehl verurteilt.
Was hältst du von der Strafe wegen der Spielzeugpistolen?
Staatsanwaltschaft und Polizei äussern sich nicht dazu
Die Einsprachefrist hat der 29-Jährige verpasst. «Wenn ich es nicht versäumt hätte, hätte ich Einsprache erhoben», so Jimmy. Der Strafbefehl wurde somit rechtskräftig. Für das Tragen und Anmalen der vorher schwarzen und durchsichtigen Imitationswaffen erhielt er eine Busse von 100 Franken und die Verfahrenskosten von 380 Franken müssen ebenfalls von Jimmy bezahlt werden.
Zu Jimmys Vorwürfen bezüglich des Verhaltens des Polizisten, der seine Dienstnummer nicht nennen wollte, will die Luzerner Polizei keine Stellung nehmen. «Das Verfahren wurde mit Strafbefehl abgeschlossen und ist somit rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Luzerner Polizei beantworten zu diesem Fall keine Fragen mehr», so der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, Simon Kopp.
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